Internetsperren sind verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos
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Internetsperren sind verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos
"Das BKA weiß nicht, welche Bedeutung das Internet beim Tausch von Kinderpornos hat. Der Verfassungsrechtler Prof. Matthias Bäcker hat gezeigt, dass das Gesetz einen ganzen Strauß verfassungsrechtlicher Probleme aufwirft. Und die Medienrechtlerin Dr. Korinna Kuhnen findet es albern, dass die Bundesregierung dem Löschen der Bilder keinen Vorrang einräumt.
Der Verdacht auf Internetzensur bleibt. Und die Ausweitung der Sperren fürchtet auch die Internetwirtschaft. Ein solcher Entwurf hilft keinem Kind, sondern ist Wahlkampfgetöse der Union. Wirkungsvoller wäre es, die Kriminalämter mit ausreichend Personal und Technik für einen aussichtsreichen Kampf gegen die Täter und Produzenten kinderpornografischen Materials ausstatten. Denn die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass Kinderpornografie in abgeschotteten Gruppen direkt getauscht wird. Das kann aber nicht durch rechtlich problematische Internetsperren verhindert werden."
F.d.R. Christian Posselt
Christian Posselt
Pressereferent
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Datum: 27.05.2009 - 18:32 Uhr
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