Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema "Handydaten für Drohnenangriffe"
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terroristischen Vereinigungen unterscheiden. Gezielte Tötungen sind
nur in Ausnahmefällen zulässig: Nach Gerichtsverfahren - in den
Staaten, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist. In
Notwehr - etwa um Geiseln zu befreien. Und im Krieg. Die gezielten
Tötungen mit Hilfe ferngesteuerter Drohnen oder Raketen, wie sie vor
allem von USA und Israel durchgeführt werden, brechen Recht. Denn
über Drohnen-Einsätze entscheiden nicht Richter, sondern Politiker.
Es ist auch keine Notwehr, wenn bei solchen Angriffen allein in
Pakistan zugleich Hunderte Unbeteiligte starben - in Staaten, die
sich nach keiner Definition der Welt mit den USA im Krieg befinden.
Die USA führen die gezielten Tötungen vor den Augen der Welt aus. Sie
haben die Macht - vielleicht, weil deutsche Nachrichtendienste die
Handynummern übermittelten. Der BND dementiert, dass sie für Tötungen
eingesetzt werden konnten. Der Augenschein und die bisherigen
Berichte legen es aber gerade nahe. Trotz Wahlkampf: Die Frage, ob
Deutschland hilft, Recht zu brechen, muss schnell geklärt werden.
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Andreas Kolesch
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Datum: 11.08.2013 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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