Bundestagswahl: Am 1. September endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland

Bundestagswahl: Am 1. September endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland

ID: 926048
(ots) - Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam,
dass am 1. September 2013 die Frist für Deutsche im Ausland für die
Eintragung in das Wählerverzeichnis endet. Die Eintragung ins
Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 22.
September 2013 teilnehmen zu können.

Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz
mehr in Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2013 wählen
wollen, müssen so schnell wie möglich schriftlich mit einem
besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer
letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Der Antrag muss bis
zum 1. September 2013 bei der Gemeinde eingehen.

Für Deutsche, die noch nie in Deutschland gemeldet waren und die
wahlberechtigt sein könnten, weist der Bundeswahlleiter bezüglich der
zuständigen Gemeinde auf die Informationen für Auslandsdeutsche auf
seiner Homepage unter www.bundeswahlleiter.de --> Service für
Deutsche im Ausland hin.

Auch Deutsche im Ausland, die bereits bei der letzten
Bundestagswahl 2009 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen
waren, müssen zur Bundestagswahl 2013 erneut einen Antrag auf
Eintragung stellen.

Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Deutsche im
Ausland bei fast allen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik
Deutschland oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters.

Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines
Urlaubs) im Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet
sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde
eingetragen und können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2013
teilnehmen. Sie brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abzuwarten,
sondern können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich
(auch per Fax oder E-Mail) oder persönlich die Erteilung eines


Wahlscheins beantragen. Der Antrag kann allerdings nicht telefonisch
gestellt werden. Der Antrag für die Briefwahl kann auch durch
Ausfüllen des Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrag
für eine andere Person stellt, muss eine entsprechende schriftliche
Vollmacht vorlegen.

Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten für deutsche
Wählerinnen und Wähler vor Ort ausnahmsweise für die Rücksendung der
Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland die Mitbenutzung des
amtlichen Kurierweges zum Auswärtigen Amt in Berlin an. Die
Wahlbriefe müssen dann nicht frankiert werden. Allerdings ist bei
jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges die Haftung des
Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte
Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Es ist zu beachten,
dass der amtliche Kurierweg alle ein bis zwei Wochen genutzt werden
und mehrere Tage beanspruchen kann. Einzelheiten können bei der
zuständigen Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden.

Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen steht ebenfalls
auf der Homepage des Bundeswahlleiters zur Verfügung.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

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Datum: 13.08.2013 - 14:34 Uhr
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