Höhere Entschädigung für unschuldig Inhaftierte
Höhere Entschädigung für unschuldig Inhaftierte
(pressrelations) - Anlaesslich der 2./3. Lesung des Bundesratsentwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes ueber die Entschaedigung fuer Strafverfolgungsmassnahmen erklaeren der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Stuenker und der zustaendige Berichterstatter Matthias Miersch: Wer unschuldig im Gefaengnis sass, wird kuenftig eine hoehere Entschaedigung erhalten. Die Pauschale von derzeit elf Euro wird jetzt auf 25 Euro pro Hafttag erhoeht. Mit der Anhebung wird der dem Paragraf 7 Absatz 3 des Gesetzes ueber die Entschaedigung von Strafverfolgungsmassnahmen (StrEG) zugrunde liegende Genugtuungs- und Anerkennungsgedanke staerker betont. Wir haben dafuer gesorgt, dass die in der Erhoehungsfrage zunaechst uneinigen Laender ihre Verstaendigung auf den erhoehten Pauschalbetrag mit der Vorlage eines eigenen Entwurfs belegen. Dies war uns wichtig, da es primaer ihre Haushalte sind, aus denen die Entschaedigungszahlungen erfolgen.
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Datum: 28.05.2009 - 15:41 Uhr
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