Viele offene Fragen rechtfertigen derzeit keine Übernahme von Diamorphin in die GKV-Regelversorgung
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Viele offene Fragen rechtfertigen derzeit keine Übernahme von Diamorphin in die GKV-Regelversorgung
Beitrag der psychosozialen Betreuung zum Erfolg der Behandlung ungeklärt
Die heroingestützte Substitutionsbehandlung lässt derzeit noch viele Fragen offen. Ziel muss es sein, denjenigen Drogenabhängigen zu helfen, die nicht mehr anders erreicht werden können. Eine verantwortungsbewusste Entscheidung über die Überführung der Substitutionsbehandlung in die GKV-Regelversorgung ist aber auf Grundlage des Modellprojekts zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Ungeklärt ist der Beitrag der psychosozialen Betreuung zum Erfolg der Behandlung: bei optimaler psychosozialer Begleitung ? wie in dem Modellprojekt - werden nicht nur mit der Diamorphin- sondern auch mit einer Methadonsubstitution gute Ergebnisse erzielt. So trat in dem Modellprojekt auch bei 74% der methadonbehandelten Patienten gegenüber 80% der Diamorphinpatienten eine erhebliche medizinische Verbesserung ein. Vor dem Hintergrund, dass sich das Projekt gerade auf Methadonversager bezog, lässt dies den Schluss zu, dass nicht nur der Wirkstoff, sondern vor allem die optimalen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Behandlung spielen
Das Ergebnis zeigt auch, dass die psychosoziale Begleitung bestehender Substitutionsbehandlungen offenbar unzureichend ist. Gäbe es hier Verbesserung, könnte die Zahl der Methadonversager deutlich geringer sein. Diese Erkenntnis darf bei einer Entscheidung über die Einführung der Heroinbehandlung nicht unberücksichtigt bleiben.
Auch das Ziel des Ausstiegs aus der Drogensucht darf nicht aufgegeben werden. In der Studie wurde aber nicht untersucht, inwieweit sich die Vergabe des originären Suchtmittels mit dem Primat der Ausstiegsorientierung vereinbaren lässt.
Die Union fordert deshalb die Weiterführung der Modellprojekte, um diese wichtigen noch offenen Fragen zu klären.
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Datum: 28.05.2009 - 19:11 Uhr
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