Arbeitnehmerdatenschutzgesetz steht auf der Tagesordnung
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Arbeitnehmerdatenschutzgesetz steht auf der Tagesordnung
Mit grosser Uebereinstimmung haben die Experten aus Wissenschaft, Praxis, Aufsichtsbehoerde und Sozialpartnern der gestrigen Anhoerung der SPD-Bundestagfraktion ein eigenstaendiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gefordert. Ziel des neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes muss sein, Rechtssicherheit herzustellen, Regelungsluecken zu schliessen und bereits vorhandene Regelungsaspekte sowie Vorgaben der Rechtsprechung in einem Spezialgesetz zusammenzufassen.
Die Datenschutzskandale in der Wirtschaft, zum Beispiel die Enthuellungen der Vorkommnisse bei Lidl und bei der Deutschen Bahn, belegen die Dringlichkeit der Forderung. Die Sachverstaendigen fordern, dass die allgemeinen Vorschriften zum Datenschutz fuer das Arbeitsverhaeltnis in einem einheitlichen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz konkretisiert und an die moderne Arbeitswelt angepasst werden. Transparente und ausgewogene Regelungen, die einerseits den berechtigten Interessen der Arbeitgeber Rechnung tragen, andererseits aber dem Persoenlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichenden Schutz geben, bilden die Grundlage fuer eine gute Unternehmenskultur und foerdern das vertrauensvolle Miteinander im Betrieb.
Eine moderne Informations- und Kommunikationsgesellschaft - auch im Arbeitsleben - stellt uns vor immer neue Herausforderungen. Eine Totalueberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz darf es genauso wenig geben wie die Durchleuchtung und Selektion von Mitarbeitern. Der verantwortungsbewusste Umgang mit sensiblen Arbeitnehmerdaten muss sichergestellt werden. Es muessen klare Grenzen fuer die betriebliche Praxis gezogen werden.
Es gibt heute Regelungsluecken, zum Beispiel bei der Videoueberwachung, der Ueberwachung von Emails, der Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz, beim Detektiveinsatz gegenueber Mitarbeitern und beim Informantenschutz.
Im Rahmen der Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes muessen Unternehmen staerker als bisher verpflichtet werden, die Persoenlichkeitsrechte des Einzelnen zu achten. Die Entwicklung der modernen Informationsgesellschaft macht es notwendig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Arbeitsverhaeltnis in ihren Persoenlichkeitsrechten vor einer lueckenlosen Kontrolle am Arbeitsplatz geschuetzt werden.
Die betrieblichen Interessenvertreter haben eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten gefordert, sowie eine Staerkung der Individualrechte der Arbeitnehmer, damit ein groesserer Schutz garantiert werden kann. Ausserdem muss die Verantwortung fuer Einfuehrung und Einhaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes beim Arbeitgeber angesiedelt werden. Nur so kann der Arbeitgeber bei Zuwiderhandlungen in Anspruch genommen werden.
Der gegenwaertige Flickenteppich von Datenschutzregelungen in verschiedenen Gesetzen und der Rechtsprechung muss durch eine spezialgesetzliche Regelung ersetzt werden. Nach Einschaetzung der Experten sollte ein solches spezielles Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auch klare Vorgaben gegenueber dem Arbeitgeber enthalten. Der Umgang mit Arbeitnehmerdaten legt den Arbeitgebern eine besondere Sorgfaltspflicht auf. Eine Umgehung der gesetzlichen Pflichten ist kein Kavaliersdelikt.
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Datum: 28.05.2009 - 19:21 Uhr
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