Neue OZ: Kommentar zu Handel mit Patienten- und Arztdaten
ID: 928566
Vertraulichkeit ist im Gesundheitswesen ganz wichtig. Denn schon
jetzt werden Kranke diskriminiert. Deshalb gibt es das Arztgeheimnis,
und daher sind auch andere Berufsgruppen der Branche verpflichtet,
über gesundheitliche Schäden von Patienten Stillschweigen zu wahren.
Dazu gehören auch die Apotheker.
Abrechnungspartner dieses Berufsstandes, der sich wegen der
Gesundheitsreformen und der Konkurrenz ausländischer Billiganbieter
schon länger um seinen wirtschaftlichen Fortbestand sorgt, sollten
jeden Verdacht ausräumen, unzulässig mit Patienten- und Arztdaten zu
handeln. Zwar geht es bisher nur um Verdachtsmomente. Diese sind aber
so stark, dass das norddeutsche Apotheker-Rechenzentrum gegenüber
einem großen Daten-Aufkäufer aus den USA mittlerweile mehr Vorsicht
walten lässt als die Kollegen in Süddeutschland. So entstand ein
regionales Gefälle beim Datenschutz.
Auch die Pharmaindustrie sollte sich zu den jüngsten Vorwürfen
äußern und sich bei möglichem Fehlverhalten einzelner Unternehmen
klar distanzieren. Gewiss muss die Branche den Gesamtbedarf
ermitteln, um wirksame Medikamente rechtzeitig und in ausreichender
Menge liefern zu können. Das muss aber anonym geschehen. Angaben über
das Verschreibungsverhalten bestimmter Ärzte oder über den Bedarf
bestimmter Patienten haben nichts mit seriöser Marktforschung zu tun.
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Datum: 18.08.2013 - 22:00 Uhr
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