Rheinische Post: Netz und Nebenwirkung
Von Reinhold Michels
ID: 929827
sich nicht per se in Gefahr, in der man bekanntlich umkommt. Aber
auch das ist wahr: Der Begriff "Soziales Netzwerk" für globale
Kommunikations-Terrains klingt niedlich und betulich, nach Wohlfahrt
und Fürsorge. Erfreulicherweise ist die Infantilisierung der
Gesellschaft nicht so ausgeprägt, dass die Mehrheit der
Facebook-Nutzer die Schattenseiten des digitalen Zaubers verkennt.
Das vom Bundesverfassungsgericht aus Artikel 2 entwickelte
Datenschutz-Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist
zumindest teilweise Opfer der digitalen Revolution. Dem Grundrecht
entspräche im Privaten die Grundpflicht zur
Daten-Selbstverantwortung. Wer sorglos Persönliches dem Netz
preisgibt, handelt weder klug, noch bedenkt er das Ende. Die
Verhältnismäßigkeit ihrer Fahndungs-Eingriffe in die
Facebook-Herrlichkeit zu beachten, muss man von den Trägern
hoheitlicher Gewalt einfordern, notfalls einklagen. Für das moderne
Facebook-Individuum gilt, was die Alten wussten: In der Beschränkung
zeigt sich erst der Meister.
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Datum: 20.08.2013 - 19:39 Uhr
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