Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Wulff-Prozess
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geht es im anstehenden Prozess gegen Christian Wulff. Vorteilsannahme
im Amt ist als einziger Verstoß übrig geblieben, den die
Staatsanwaltschaft Hannover dem früheren Bundespräsidenten vorwirft.
Aber immerhin: Wenn die Ankläger das beweisen können, ist der
millionenteure Aufwand aller Ermittlungen gerechtfertigt. Dabei ist
die Summe am Ende nicht entscheidend und der Vorwurf keine Lappalie.
Wer ein solch hohes Amt bekleidet, muss ein Gespür dafür besitzen,
was geht und was nicht. Beamte dürfen nicht einmal kleine Geschenke
annehmen, ohne den Job und die Pension zu riskieren. Fakt ist aber
auch, Christian Wulff hat bereits bezahlt - und zwar richtig viel.
Das Amt ist weg, die Frau ist weg, der gute Ruf ist weg. Er hätte es
bequemer haben können, wenn er das Angebot der Staatsanwaltschaft
angenommen hätte. 20 000 Euro gegen Verfahrenseinstellung - das
wollte Wulff nicht. Er will die volle Rehabilitierung, weil er sich
unschuldig sieht. Zumindest erhält er jetzt die Chance, für seinen
Freispruch zu kämpfen.
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Datum: 27.08.2013 - 20:20 Uhr
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