Aktuelle Pressemitteilung der Kanzlei HMS. Barthelmeß Görzel

Aktuelle Pressemitteilung der Kanzlei HMS. Barthelmeß Görzel

ID: 935965

Werbung mit "Olympia-Rabatt" und "Olympischen Preisen" unzulässig!



(firmenpresse) - Die Werbung für Kontaktlinsen mit den Anpreisungen "Olympia-Rabatt" und "Olympische Preise" ist unzulässig, wenn die Werbung sich nach ihrem Gesamteindruck das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image zunutze macht. Der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat in der Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) gesehen.

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drucken  als PDF  Online-Banking: Gefahren durch Phishing / Pharming Scheidungsnetzwerk hilft bei Konflikten
Bereitgestellt von Benutzer: hms rechtsanwaelte
Datum: 30.08.2013 - 16:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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