Fischbach: Regelsatz-Erhöhung von Hartz IV ist Sozialpolitik mit Sinn und Verstand
ID: 938423
Rechtsverordnung zur Anpassung der Regelsätze für Bezieher der
Grundsicherung Hartz IV beschlossen. Dazu erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach:
"Die Geldleistung für Bezieher der Grundsicherung wird um 2,27
Prozent erhöht. Die entsprechende Verordnung, die heute im Kabinett
beschlossen wurde, soll ab dem 1. Januar 2014 gelten. Für
Alleinstehende und Alleinerziehende bedeutet dies eine Erhöhung von
382 Euro auf 391 Euro, also um monatlich neun Euro. Diese Erhöhung
liegt über der Inflationsrate, die sich im Betrachtungszeitraum auf
1,4 Prozent belief. Neben der Inflationsrate, also der Entwicklung
der Preise, wurde erstmalig auch die Entwicklung der
durchschnittlichen Löhne berücksichtigt. Wir begrüßen dies
ausdrücklich, da somit sichergestellt ist, dass die Grundsicherung
tatsächlich das Existenzminimum der Menschen garantiert.
Vorwürfe der Opposition, dass die Hilfen unangemessen seien, sind
haltlos. Die monatliche Hilfe für eine vierköpfige Familie samt
Mietzuschüssen liegt über 1.500 Euro. Gleichzeitig hat die
Hartz-IV-Reform starke Anreize für Arbeitssuchende gesetzt. Wir
wollen keine blinde Erhöhung der Transferleistungen, sondern machen
Sozialpolitik mit Sinn und Verstand. Mit unserem Mindestlohnkonzept
und der geplanten Mietpreisbremse unterstreichen wir dies ebenfalls.
Der Erfolg gibt uns schon heute recht: Die Arbeitslosigkeit ist
niedrig, die Steuereinnahmen steigen. Den Menschen geht es gut unter
der christlich-liberalen Koalition."
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Datum: 04.09.2013 - 14:06 Uhr
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