Kein Recht auf Vorsteuerabzug bei Strafverteidigungsaufwendungen

Kein Recht auf Vorsteuerabzug bei Strafverteidigungsaufwendungen

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Finanzamt räumt keinen Vorsteuerabzug ein



(PresseBox) - Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Unternehmer, die sich gegen den Verdacht wehren, Straftaten mit ihren Unternehmungen begangen zu haben, die Umsatzsteuer, die sie an den Strafverteidiger entrichtet haben, ?nicht als Vorsteuer...
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Datum: 05.09.2013 - 08:45 Uhr
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