Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne
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Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren
haben, dennoch bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 wählen
können. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis
ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei
der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die
Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem
Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de
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Datum: 12.09.2013 - 09:45 Uhr
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Wiesbaden
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