Der rechtssichere Weg in die Verwaltungs-Cloud
Seminar des Behörden Spiegel am 15.10.13, in Frankfurt a. M.
15. Oktober 2013, Frankfurt a.M.
Cloud Computing ? Rechnen in der Wolke ? ist vereinfacht gesagt der Bezug von IT-Leistungen über ein Netzwerk ? beispielsweise das Internet. Typische Angebote umfassen Software, Plattformen oder Infrastruktur. Der Kunde kann sich die Leistungen oft nach dem Baukastenprinzip zusammenstellen. Er erhält die Leistungen als Dienst (Service). Die eingesetzte Technik erlaubt die Nutzung der Ressourcen des Anbieters durch eine Vielzahl von Kunden oder eine Vielzahl von Anwendungen. Daraus ergeben sich unmittelbar wichtige Vorteile: enorme Flexibilität, bessere Ausnutzung von Ressourcen, geringere Investitionen in die IT, Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung der Ressourcen bis hin zur größeren Datensicherheit. Es gibt aber auch Vorbehalte: ausreichender Datenschutz, Abhängigkeit vom Anbieter und der Verfügbarkeit von Telekommunikation, womöglich unpassende Standard-Vertragswerke und Auslagerungsverbote, um nur einige zu nennen.
Das vorliegende Praxisseminar möchte aufzeigen, wie die öffentliche Verwaltung den rechtlichen Herausforderungen begegnen und für sich sichere vertragliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem richtigen Cloud-Anbieter schaffen kann.
Themenüberblick, 09:30?17.00 Uhr:
Technische und ökonomische Grundlagen
Referentin:
Linda Strick, Fraunhofer FOKUS
? Kurzbeschreibung der technischen Grundlagen, Servicemodelle (Iaas, PaaS, SaaS) und Einsatzformen (Public Cloud, Private Cloud, Hybrid Cloud, Community Cloud)
? Neue Sourcing-Modelle durch Cloud Computing
? Ökonomische Betrachtung: Business Modelle in der Praxis, Wertschöpfungsketten und Abrechnungsmodelle
Beschaffung der Cloud ? Cloud Computing und Vergaberecht
Referenten:
Dr. Andrea Patzak, Rechtsanwätlin, Kanzlei Bird & Bird LLP
Jörg-Alexander Paul, Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Bird & Bird LLP
? Möglichkeiten und Grenzen der Beschaffung von Cloud Lösungen für die öffentliche Hand. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten bestehen?
? Sind die klassischen Vergabeformen für Cloud Computing geeignet?
? Unterscheidet sich eine Beschaffung von Cloud Computing von der Beschaffung anderer IT-Leistungen?
? Welche Überlegungen sind bei der Auswahl anzustellen?
? Standard-Vertragsklauseln der Cloud-Anbieter im Spannungsfeld typischer Vertragsgestaltungen der öffentlichen Hand
Cloud Computing in der Verwaltungs-Praxis
Referent:
Jonas Fischer, Geschäftsführer des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein
? Praxisbeispiel: Cloud-Lösungen für die öffentliche Hand
? Ausgangssituation ? Vorüberlegungen ? Entscheidungskriterien ? Auswahl ? Einführung ? Praxisbetrieb ? Mitarbeiterzufriedenheit ? Erfahrungen
? Praxistipps: worauf ist zu achten?
Cloud Computing ? der rechtliche Rahmen
Referenten:
Dr. Andrea Patzak, Rechtsanwätlin, Kanzlei Bird & Bird LLP
Jörg-Alexander Paul, Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Bird & Bird LLP
? Vertragsgestaltung: Worauf kann und muss der Anwender achten?
? Datenschutzrecht: Hindernis für Cloud Computing?
? IT-Sicherheit: Pflichten und Best Practices
? Rechte-Management und Lizenz-Compliance nach dem Urheberrecht
? Regulatorische Vorgaben für bestimmte Verwaltungsbereiche, z.B. Gesundheitswesen, Verarbeitung von Sozialdaten, etc.
Ort:
Kanzlei Bird & Bird LLP
Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt a.M.
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.twobirds.com/german
Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=3349
Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 13.09.2013 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 944279
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Bonn
Kategorie:
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