LVZ: Merkel lässt Einschränkung der Leiharbeit per Gesetz prüfen
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gesetzliche Maßnahmen zur Eingrenzung einer überbordenden
Leiharbeitspraxis in Aussicht gestellt. Der "Leipziger Volkszeitung"
(Sonnabend-Ausgabe) sagte die CDU-Vorsitzende: Die Tatsache, dass
sich Leiharbeit teilweise über zehn Jahre festgesetzt habe, sei "in
der Tat ein Fall, der aus dem Rahmen des in der Leiharbeit Üblichen
fällt". Eigentlich gehe man von einer durchschnittlichen Laufzeit bei
Leiharbeitsverhältnissen "von weniger als einem Jahr aus".
Die Kanzlerin verwies auf ein im Juli dieses Jahres gefälltes
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, auf dessen genaue Begründung man
noch warte. "Für mich ist klar, dass vorübergehend nicht zehn Jahre
oder länger bedeuten kann". Sie versprach, dass man auf Grundlage der
noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden werde,
"wie wir vorgehen müssen, um den Begriff ,vorübergehend' noch
präziser auszulegen, sei es gesetzlich oder mit anderen Maßnahmen".
Angela Merkel erinnerte daran, dass die schwarz-gelbe
Bundesregierung den Begriff "vorübergehend" für den Einsatz von
Leiharbeitern in einem Betrieb eingeführt habe. Dagegen habe die
frühere rot-grüne Regierung zum 1. Januar 2004 jede zeitliche
Beschränkung für Leiharbeit aufgehoben.
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Datum: 14.09.2013 - 06:00 Uhr
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