Weiß: Sozialpartner können Tarifpolitik - staatliche Lohnfestsetzung ist überflüssig
ID: 947016
Baugewerbe, die Gebäudereinigung und für Steinmetze neue
allgemeinverbindliche Mindestlöhne beschlossen. Bereits am gestrigen
Dienstag haben sich die Tarifparteien auf einen höheren Mindestlohn
bei der Zeitarbeit geeinigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter
Weiß:
"Damit setzt die unionsgeführte Bundesregierung faire Mindestlöhne
durch und verhindert ein wettbewerbsverzerrendes Lohndumping. Wie im
Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und den Steinmetzen brauchen wir
jetzt möglichst schnell auch eine allgemeinverbindliche Festsetzung
des neuen Mindestlohns bei der Zeitarbeit. Ohne diese Festsetzung
könnten Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen zum Beispiel von
osteuropäischen Zeitarbeitsfirmen zu den dort üblichen Tariflöhnen
beschäftigt werden.
Mit diesen konkreten Schritten gehen die unionsgeführten
Bundesregierungen im Einsatz für faire Löhne weiter voran: Der
Mindestlohn im Bauhauptgewerbe war der erste überhaupt, er wurde
unter der Kanzlerschaft von Helmut Kohl von Bundesarbeitsminister
Norbert Blüm 1997 eingeführt. Der Mindestlohn für Steinmetze ist der
derzeit dreizehnte.
Heute sind vier Millionen Beschäftigte von diesen Mindestlöhnen
geschützt, doppelt so viele wie zum Amtsantritt der
christlich-liberalen Koalition vor vier Jahren. In der rot-grünen
Regierungszeit herrschte fast Stillstand. Zwischen 1998 und 2005
wurde gerade mal ein Branchen-Mindestlohn neu eingeführt. Alle
anderen kamen unter unionsgeführten Bundesregierungen zustande.
Den von Rot-Grün geforderten, staatlich festgesetzten Mindestlohn
und die damit verbundene Schwächung von Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden lehnen wir entschieden ab. Nur durch
Verhandlungen der Tarifpartner sind marktgerechte Löhne
gewährleistet. Staatliche Lohnfindung ist nicht notwendig. Das zeigen
die heute im Kabinett beschlossenen allgemeinverbindlichen
Mindestlöhne sowie auch der gestern von den Tarifvertragsparteien in
der Zeitarbeit vereinbarte Mindestlohn. Sie hilft den Beschäftigten
auch nicht. In den meisten Fällen haben Gewerkschaften und
Arbeitgeber in den jeweiligen Branchen Abschlüsse teilweise deutlich
über dem von Rot-Grün geforderten Satz von 8,50 Euro vereinbart.
Die erfolgreiche Bilanz wollen wir in der kommenden Wahlperiode
durch eine weitere Stärkung der Sozialpartnerschaft und praxisnähere
Vorschriften für Allgemeinverbindlichkeitserklärungen weiter
ausbauen. Unser Ziel sind möglichst viele auf Tarifverträgen
beruhende Branchenmindestlöhne, die in einem hohen Maße ermöglichen,
branchenspezifische und regionale Belange zu berücksichtigen, sowie
ein allgemeiner tariflicher Mindestlohn dort, wo Branchenregelungen
nicht greifen."
Hintergrund:
In der Baubranche und im Gebäudereiniger-Handwerk wurde mit
Anschlusstarifverträgen der Mindestlohn erhöht und heute vom
Bundeskabinett mit sogenannten branchenspezifischen
Mindestlohn-Verordnungen für allgemeinverbindlich erklärt.
Erstmalig hat das Bundeskabinett heute auch eine
branchenspezifische Mindestlohn-Verordnung für Steinmetze und
Bildhauer beschlossen und damit auch in dieser Branche erstmalig
einen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklärt.
In Deutschland gelten jetzt in den folgenden dreizehn Branchen
gesetzliche Mindestlöhne zwischen 13,70 Euro und 7,50 Euro (zum
Beispiel durch Aufnahme ins Entsendegesetz beziehungsweise durch
Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit, Stand September 2013): (1)
Abfallwirtschaft, (2) Bauhauptgewerbe (Werker, Maschinenwerker,
Fachwerker, Maschinist, Kraftfahrer), (3) Berufliche Aus- und
Weiterbildung, (4) Dachdecker, (5) Elektrohandwerk, (6)
Gebäudereinigung (Innen- und Unterhaltungsreinigungsarbeiten, Glas-
und Fassadenreinigungsarbeiten), (7) Gerüstbauerhandwerk, (8) Maler
und Lackierer, (9) Pflegebranche, (10) Sicherheitsdienstleistung,
(11) Steinmetze und Bildhauer, (12) Wäschereidienstleistung im
Objektkundengeschäft und (13) Zeitarbeit.
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Datum: 18.09.2013 - 12:35 Uhr
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