Aus Haasenburg geflohener Junge gehört in eine andere Einrichtung
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Aus Haasenburg geflohener Junge gehört in eine andere Einrichtung
"Schon aus Gründen des Zeugenschutzes ist es dem Jungen nicht zuzumuten, weiter in einer Einrichtung betreut zu werden, gegen deren Mitarbeiter er vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt hat. Vor allem nicht, wenn man die bereits bekannten Vorwürfe gegen die Heime der Haasenburg GmbH mit in Betracht zieht. Auch wenn formal ein lokales Jugendamt zuständig ist, fordere ich Ministerin Münch auf, sich für eine Unterbringung des Jungen in einer anderen Einrichtung zu verwenden.
Dessen neuerliche Flucht bestärkt mich in meiner Sorge um das Wohlergeben der in den Haasenburg-Heimen untergebrachten Jugendlichen. Schon aus dem Vorsorgeprinzip muss der Belegungsstopp auf alle Heime ausgeweitet und so lange aufrecht erhalten werden, bis die Vorwürfe durch die vom Ministerium eingesetzte Untersuchungskommission beziehungsweise durch die laufenden strafrechtlichen Verfahren aufgeklärt worden sind."
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Datum: 18.09.2013 - 15:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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