Voßhoff: Rot-Grün stoppt Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution

Voßhoff: Rot-Grün stoppt Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution

ID: 948647
(ots) - Der Bundesrat hat am heutigen Freitag beschlossen,
zu dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und
Überwachung von Prostitutionsstätten den Vermittlungsausschuss
anzurufen. Das vom Bundestag im Juni mit den Stimmen der Koalition
verabschiedete Gesetz wird damit der Diskontinuität anheimfallen.
Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

"Menschenhändler und kriminelle Bordellbetreiber haben Grund zu
Freude: Der rot-grün dominierte Bundesrat hat ein wichtiges Vorhaben
der Koalition zur Bekämpfung von Menschenhandel und
Zwangsprostitution scheitern lassen. Wegen der Blockadehaltung von
SPD und Grünen werden die Strafvorschriften zum Menschenhandel nicht
verschärft und Prostitutionsstätten auch künftig nicht in dem
erforderlichen Maße behördlich überwacht.

Die Koalition wollte eines der schweren Versäumnisse des
rot-grünen Prostitutionsgesetzes von 2002 beseitigen. Als Folge der
damaligen Liberalisierung können Zuhälter und Bordellbetreiber heute
nahezu unkontrolliert ihren Geschäften nachgehen. Den Preis dafür
zahlen die Prostituierten, die in einem zunehmend kriminellen Umfeld
vom Staat allein gelassen werden. Um sie besser vor sexueller
Ausbeutung zu schützen, sollten die Betreiber von Bordellen künftig
überprüft, die Bordelle überwacht und der Betrieb wenn nötig auch
reguliert werden. Diese dringend notwendigen Maßnahmen müssen nun
zumindest um viele Monate verschoben werden, weil politische Taktik
und Wahlkampf für die rot-grüne Opposition Vorrang haben.

Mit dem Gesetzentwurf scheitert auch die Umsetzung der
EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, mit der die
einschlägigen Straftatbestände erweitert und verschärft worden wären.
Wenn ein Täter die Notlage seines Opfers ausnutzt, um ihm Organe


entnehmen zu lassen oder um von dessen Straftaten oder Bettelei zu
profitieren, kann er deshalb auch in Zukunft nicht als
Menschenhändler bestraft werden. Wer dies verhindert, kann es mit dem
Opferschutz nicht ernst meinen.

Für die Union war klar: Der Gesetzentwurf konnte nur ein erster
wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem schlüssigen Gesamtkonzept
gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution sein. Weitere repressive
und präventive Maßnahmen und insbesondere Hilfen für die Opfer
sollten bald folgen. Statt daran mitzuarbeiten, haben SPD und Grüne
zu Lasten der Opfer ihren alten Fehlern noch einen neuen Fehler
hinzugefügt."



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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 20.09.2013 - 12:18 Uhr
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