'Europäischer Gerichtshof bestätigt bayerische Auffassung über die Ausschreibungspflicht kommunaler Zusammenarbeit ? Urteil stärkt die Kommunen'
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Herrmann: "Europäischer Gerichtshof bestätigt bayerische Auffassung über die Ausschreibungspflicht kommunaler Zusammenarbeit ? Urteil stärkt die Kommunen"
In dem konkret entschiedenen Fall geht es um eine Zusammenarbeit der Stadtreinigung Hamburg mit vier benachbarten Landkreisen bei der Abfallentsorgung. Der EuGH hat die zugrundeliegende Vereinbarung nicht dem Vergaberecht unterworfen und dies mit der Sicherstellung der öffentlichen Aufgabenerfüllung durch die kommunalen Partner begründet. Ausdrücklich hat der Gerichtshof dabei festgestellt, dass eine öffentliche Stelle die Möglichkeit haben muss, ihre Aufgaben auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen zu erledigen, ohne gezwungen zu sein, sich über eine Ausschreibung an private und externe Bieter zu wenden.
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Datum: 10.06.2009 - 19:21 Uhr
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