Interkommunale Zusammenarbeit gestärkt
ID: 95611
Interkommunale Zusammenarbeit gestärkt
Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Vergaberecht ist gut für interkommunale Kooperationen. Mit der Ablehnung einer Ausschreibungspflicht stärkt es die kommunale Selbstverwaltung in Europa.
Das Grundsatzurteil eröffnet den Kommunen erhebliche Gestaltungsspielräume für eine gemeinsame und effektive Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Interkommunale Aufgaben- und Zuständigkeitsverlagerungen stellen keine Beschaffungsvorgänge auf dem Markt dar.
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Datum: 12.06.2009 - 18:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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