Weiß: Funktionierendes System der Lohnfindung durch die Sozialpartner weiter ausbauen
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Arbeit am heutigen Montag steht die faire Bezahlung von Beschäftigten
in Deutschland und weltweit. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Peter
Weiß:
"Unionsgeführte Bundesregierungen haben mit dem Ausbau der
tariflichen Branchenmindestlöhne in Deutschland entscheidende Impulse
gegen Lohndumping und für eine faire Bezahlung etwa von Bauarbeitern,
Pflegehilfskräften, Gebäudereinigern oder Wachleuten gesetzt.
Insgesamt gibt es bereits in 13 Branchen mit vier Millionen
Beschäftigten solche Mindestlöhne.
In allen diesen Branchen haben die Tarifvertragsparteien gezeigt,
dass sie in der Lage und willens sind, passgerechte Regelungen zu
finden. Im Gegensatz zu staatlichen Lohnfestsetzungen gewährleisten
auf Verhandlungen basierende Löhne außerdem, dass es keine negativen
Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit gibt. Die
Beschäftigten profitieren hiervon auch dadurch, dass die vereinbarten
tariflichen Mindestlöhne in den meisten Fällen über dem zur
Diskussion stehenden staatlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegen.
Statt auf staatliche Lösungen zu setzen und die Tarifpartner zu
entmachten, wollen wir deshalb die Möglichkeiten der Sozialpartner
zum Abschluss weiterer Branchenregelungen verbessern und diese
zugleich dort, wo keine Tarifverträge zum Tragen kommen, gesetzlich
in die Pflicht nehmen. Sie sollen den Auftrag erhalten, für diese
Bereiche gemeinsam einen allgemeinen tariflichen Mindestlohn
auszuhandeln.
Dass diese Strategie richtig ist und funktioniert, wurde soeben
wieder am Beispiel des unter der unionsgeführten Bundesregierung zum
1. August 2010 erstmals eingeführten Mindestlohns für
Pflegehilfskräfte deutlich. Nachdem dieser seither erfolgreich zur
Anwendung gekommen ist, haben Mitarbeiter- und Dienstgeberseite der
Caritas jetzt die Einberufung der Pflegekommission nach dem
Arbeitnehmerentsendegesetz zur Aushandlung eines Mindestlohnes
bekannt gegeben. Sie wollen damit frühzeitig die Voraussetzungen für
eine Anschlussregelung nach Auslaufen des geltenden
allgemeinverbindlichen Tarifvertrages Ende 2014 zu schaffen.
Im Hinblick auf die harte, verantwortungsvolle Arbeit, die die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Altenpflege leisten, und
auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des
weiter wachsenden Bedarfs an qualifizierten und motivierten
Pflegekräften kann das Ziel nur lauten, die Pflege möglichst
attraktiv zu machen. Hierzu gehört auch eine faire Bezahlung. Den
Beteiligten bei der Caritas ist für ihre Initiative zu danken."
Hintergrund:
Der Mindestlohn in der Pflegebranche basiert auf einer
Kommissionsempfehlung. Mit der Kommissionslösung hat der Gesetzgeber
den Besonderheiten der Branche Rechnung getragen. Viele
Pflegeeinrichtungen unterstehen kirchlichen und karitativen Trägern,
die bei der Festsetzung der Löhne einen Sonderweg verfolgen. Deren
Mitarbeiter- und Dienstgeberseite sind wie Arbeitgeberverbände und
Gewerkschaften einbezogen. Die Empfehlung der Kommission kann laut
Gesetz vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales nur
als Ganzes übernommen und in einer Verordnung umgesetzt oder
abgelehnt werden. Bis Ende 2014 gilt noch ein Mindestlohn von 9 Euro
(West) bzw. 8 Euro (Ost).
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Datum: 07.10.2013 - 11:26 Uhr
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