Wirksame Selbstanzeige kann an Bank scheitern
ID: 959124
Steuerstrafverteidiger warnt: Banken in Luxemburg oder der Schweiz stellen ihren Kunden oft unzureichende Unterlagen zur Verfügung. Dies kann die Straffreiheit gefährden.
Die Selbstanzeige ist ein gern gewähltes Mittel, um hohe Geld- und Gefängnisstrafen für Steuerhinterziehung zu vermeiden. Der Ankauf von Steuersünder-CD hat viele Anleger wachgerüttelt. Wie der Fall Hoeneß aber zeigt, können Fehler bei der Abfassung von Selbst-anzeigen dramatische Auswirkungen haben. Die Fachanwaltskanzlei BLTS, die selbst meh-rere Hundert Selbstanzeigen für Mandanten betreut, weist auf eine bedeutende Fehlerquelle hin.
Eine Selbstanzeige muss vollständig sein, jeder Lücke macht sie unwirksam. Insbesondere ausländische Kapitalerträge müssen bei einer Selbstanzeige nacherklärt werden. Dazu wer-den Erträgnisaufstellungen für den gesamten Zeitraum benötigt, der bis zu elf Jahre umfas-sen kann. Vor allem Banken in der Schweiz und in Luxemburg erstellen aber üblicherweise keine ausreichenden Aufstellungen, sondern nur Kontoauszüge. Aus diesen Kontoauszügen können die Kapitaleinkünfte aber nicht vollständig ermittelt werden, wie Strafverteidiger Jörg Meyer erläutert. Der Rechtsanwalt betreut zahlreiche Anleger bei Banken wie etwa UBS. Beispielsweise fehlen in den meisten Fällen die nach deutschem Steuerrecht wichtigen Zwi-schengewinne. Diese entstehen beim Verkauf und Kauf von Investmentfonds.
Steueranwalt Meyer: "Reine Kontobuchungen geben auch keine Übersicht über möglicher-weise erzielte Erträge thesaurierender Investmentfonds. Auch die in Deutschland der Be-steuerung unterliegenden Veräußerungsgewinne beim Verkauf solcher Fonds können so nicht berechnet werden."
Ein weiteres schwerwiegendes Problem bei der Anfertigung einer Nacherklärung: sogenannte intransparente Fonds in Depots ausländischer Banken. Intransparente Fonds kommen ihren steuerlichen Informationspflichten nicht nach. Dies hat zur Folge, dass die einkommen-steuerpflichtigen Erträge nicht ausgewiesen werden. Bei der Anfertigung einer Selbstanzeige müssen die bei solchen Fonds erzielten Kapitalerträge notfalls unter Zuhilfenahme einer Strafbesteuerung gegenüber den Finanzbehörden gesondert erklärt werden.
Für die Steuerpflichtigen ist es bei den dargestellten Problemen ohne Beratung durch den spezialisierten Rechtsanwalt daher kaum möglich, die einkommensteuerpflichtigen Kapitaler-träge gegenüber dem Finanzamt korrekt nachzuerklären. Nur bei völlig fehlerfreier Nacher-klärung des Schwarzgeldes kann ein Steuerstrafverfahren vermieden und Straffreiheit erlangt werden.
Zudem rät BLTS zur Eile. "Man darf bei den ganzen Steuersünder-CD-Aufkäufen nicht den Blick dafür verlieren, dass mit den klassischen Steueroasen wie Schweiz, Luxemburg oder Österreich zahlreiche Steuerabkommen geschlossen wurden oder derzeit verhandelt werden. Die Steuerfahnder stehen schon in den Startlöchern, um rechtzeitig vor der Verjährung zuzuschlagen", so Fachanwalt Meyer.
Für weitere Informationen zu diesem Thema hat BLTS die Internetseite http://www.blts-selbstanzeige.de eingerichtet.
Über BLTS
Rechtsanwalt Jörg Meyer ist Strafverteidiger und leitet die Abteilung Steuerstrafrecht bei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte. BLTS ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechts-anwaltskanzlei mit Hauptsitz in Regensburg. Die Kanzlei bearbeitet mit derzeit zwölf Rechts-anwälten Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Durch die rechtsgebiets-übergreifende Zusammenarbeit werden optimale Branchenlösungen erarbeitet. Der zuneh-menden Belastung des Mittelstandes durch Regelungswut wirkt die Kanzlei durch präventive Maßnahmen und Compliance-Management entgegen. Speziell im Steuerstrafrecht bearbeitet die Kanzlei derzeit mehrere Hundert Selbstanzeigen von Kunden österreichischer, schweizer und luxemburger Banken.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Jörg Meyer
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
Kumpfmühler Str. 3
93047 Regensburg
Telefon:0941 780 390
Fax:0941 780 39 29
Email:info@blts.de
http://www.blts.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
steuersuender
steuerstrafrecht
hoeness
selbstanzeige
selbstanzeigen
schwarzgeld
straffreiheit
steuerstrafverfahren
steuerfahnder
steuersuender-cd
steuerstraftat
steueranwalt
fachanwalt-fuer-st
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kumpfmühler Str. 3, 93047 Regensburg
Datum: 09.10.2013 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 959124
Anzahl Zeichen: 4337
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian Stahl
Stadt:
Regensburg
Telefon: 0941780390
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 333 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wirksame Selbstanzeige kann an Bank scheitern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Viele Sparer haben vor Jahren Lebensversicherungen zur Geldanlage abgeschlossen. Was damals als lukrativ verkauft wurde ist heute eine schlechte Geldanlage. Oftmals ist es schwierig, sich von diesen langlaufenden Verträgen zu lösen. Die Lösung: Der Widerruf Vielfach enthalten diese Lebensve
BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg informiert ...
Der Europäische Gerichtshof hat jüngst klargestellt, dass allein die Eintragung einer Marke noch nicht genügt, um sie gegen Wettbewerber durchzusetzen. Sie muss auch tatsächlich verwendet und ihr Missbrauch durch Dritte regelmäßig und konsequent unterbunden werden. Darauf weist die Regensburge
Steuergeheimnis am Ende ...
Die Europäische Union schafft das Bankgeheimnis für Ausländer ab. Nach langem Widerstand stimmten jetzt auch Luxemburg und Österreich auf dem EU-Gipfel in Brüssel dem umfassenden Informationsaustausch über Zinserträge in der EU zu. Die EU verschärft damit entscheidend den Kampf gegen Steu
Weitere Mitteilungen von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte
DGAP-News: TAG Immobilien AG: Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG beschließt Durchführung einer externen Prüfung der von der 'Welt am Sonntag' erhobenen Vorwürfe ...
DGAP-News: TAG Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges TAG Immobilien AG: Aufsichtsrat der TAG Immobilien AG beschließt Durchführung einer externen Prüfung der von der 'Welt am Sonntag' erhobenen Vorwürfe 09.10.2013 / 14:34 -----------------------------------------------------------
Die Jetter AG präsentiert komplett neues und offenes Industrieautomationssystem ...
Der Ludwigsburger Automatisierungsspezialist fährt mit einer neuen High-Performance-JetControl-Steuerung, zwei neuen Servoverstärkerreihen und neuen Bediengeräte- sowie IPCFamilien nach Nürnberg. Dabei werden offene Standards berücksichtigt, die freie Integration ermöglichen. Neue Ste
Fidelity Marktkommentar: US-Dollar bleibt auch mit Yellen am Ruder langfristig stark ...
Fidelity Worldwide Investment / Fidelity Marktkommentar: US-Dollar bleibt auch mit Yellen am Ruder langfristig stark . Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Kronberg im Taunus, 9
Umfrage: Reputation für Unternehmen wichtigster strategischer Risikobereich ...
Gefährdungen der Reputation gelten aus Sicht vieler branchenführender Unternehmen mittlerweile als das wichtigste strategische Risiko überhaupt. Dies belegt der aktuelle Strategic Risk Report von Deloitte/Forbes Insights, für den die Marktforscher rund 300 Führungskräfte und Risikomanager aus




