Neue OZ: Kommentar zu kirchliches Arbeitsrecht
ID: 960285
Die Reformvorhaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
zu ihrem Arbeitsrecht sind wahrlich keine Kleinigkeit. Gewerkschaften
sollen künftig ein erhebliches Mitspracherecht erhalten, indem sie
sich in Kirchenbetrieben und Lohnkommissionen betätigen dürfen.
Schade nur, dass sich Verdi in der Debatte dermaßen unkooperativ
verhält.
Die Gewerkschaft möchte kirchliche Einrichtungen arbeitsrechtlich
am liebsten den Unternehmen aus der Privatwirtschaft gleichstellen.
Das aber hieße, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Selbstverständlich
gibt es arbeitsrechtliche Probleme auch bei Diakonie oder Caritas -
angefangen bei Billiglöhnen bis hin zu ungerechtfertigten
Kündigungen. Richtig ist aber auch, dass die Renditeziele kirchlicher
Einrichtungen in den allermeisten Fällen weit hinter denen
privatwirtschaftlicher Unternehmen zurückbleiben.
Deshalb hat sich in Deutschland überhaupt erst ein kirchliches
Arbeitsrecht entwickelt. Die Väter des Bonner Grundgesetzes haben
entsprechende Passagen sogar aus der Weimarer Verfassung übernommen.
Das zeigt aber auch: Das kirchliche Arbeitsrecht gehört dringend
modernisiert. Wer sich wie Verdi jedoch der Debatte weitgehend
entzieht, darf sich hinterher nicht beklagen. Die Gewerkschaft sollte
sich bei künftigen Verhandlungen stärker einbringen. Die EKD zeigt
mit ihrem Vorhaben Mut zur Weiterentwicklung - Verdi sollte das auch
tun.
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Datum: 10.10.2013 - 22:00 Uhr
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