Stuttgarter Zeitung: Länder beschließen Austauschpflicht für Heizungen
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Heizungen beschlossen. Wie aus der Verordnung zur Energieeinsparung
hervorgeht, müssen Heizungskessel spätestens nach 30 Jahren
ausgetauscht werden. Das berichtet die Stuttgarter Zeitung
(Samstagausgabe). Die neuen Vorschriften gelten von 2015 an.
Betroffen sind damit zunächst die Anlagen, die vor 1985 eingebaut
worden sind. Um soziale Härten zu vermeiden, sind
Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung zum 1. Februar
2002 schon selbst bewohnten, von der Nachrüstpflicht ausgenommen.
Damit sollen vor allem ältere Menschen vor Modernisierungskosten
bewahrt werden.
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Datum: 11.10.2013 - 18:00 Uhr
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