Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Limburg

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Limburg

ID: 961946
(ots) - Auch ein Bischof hat das Recht auf Privatsphäre.
Über sein Privatkonto muss er frei verfügen können, in seinem Urlaub
muss jeder Kirchenfürst unbehelligt bleiben können. Wenn aber ein
Bistum unter dem Untertitel Bischöflicher Stuhl - wie in Limburg -
ein Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro anhäuft, muss die Frage
nach Transparenz gestellt werden. Nicht der Staat hat das Recht auf
Aufklärung, sondern vielmehr die Gläubigen, die ihrer Kirche
beispielsweise eine Erbschaft hinterlassen wollen. Es ist doch
erheblich, ob sich ein Kirchenfürst ein neues Badezimmer mit goldenen
Wasserhähnen gönnt oder im Katastrophenfall mit einigen
Hunderttausend Euro helfen will. Das Bistum Essen hat es vorgemacht,
auch in Münster verspricht der Bischof größtmögliche Transparenz und
will Zahlen zum gesamten Vermögen der örtlichen Kirche
veröffentlichen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die
Geheimniskrämerei in allen Bistümern beendet wird. Das dürfte
übrigens ganz im Sinne von Papst Franziskus sein. Er predigt seinen
Bischöfen mehr Bescheidenheit und Demut. Der Fall Limburg wird ein
Umdenken beschleunigen.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261



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Datum: 14.10.2013 - 20:10 Uhr
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