Rheinische Post: Land lässt Kommunen bei Inklusion im Stich
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das Gesetz zur schulischen Inklusion im Landtag verabschiedet. Wie es
umgesetzt werden kann, bleibt allerdings den Kommunen überlassen, die
nach den Vorstellungen der Landesregierung dafür auch die Kosten
tragen sollen. Das letzte Wort ist in dieser Sache aber noch nicht
gesprochen. Beide Seiten haben lediglich im allerletzten Moment ein
"Stillhalteabkommen" beschlossen und wollen spätestens bis Ende
Januar 2014 genau nachgerechnet haben. Dann, wenige Monate vor der
Kommunalwahl in NRW, wird die Landesregierung zugeben müssen, dass
Inklusion nicht kostenfrei zu haben ist. Wenn sie die Kommunen
dennoch weiterhin finanziell im Stich lässt, werden diese vor dem
Verfassungsgericht klagen müssen. Es gibt in NRW eine glasklare
Konnexitäts-Regelung: Wenn das Land den Städten neue Aufgaben
aufbürdet, muss es für die Finanzierung sorgen. Die Behauptung der
Schulministerin, es handle sich doch gar nicht um eine neue Aufgabe,
da in etlichen Kommunen die Inklusion schon recht weit
fortgeschritten sei, ist allzu durchsichtig und dürfte vor Gericht
nicht verfangen.
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Datum: 16.10.2013 - 19:52 Uhr
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