SPD-Initiative korrigiert strukturelle Benachteiligung von Kultur- und Filmschaffenden

SPD-Initiative korrigiert strukturelle Benachteiligung von Kultur- und Filmschaffenden

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SPD-Initiative korrigiert strukturelle Benachteiligung von Kultur- und Filmschaffenden



(pressrelations) - >Zum heutigen Beschluss des Ausschusses fuer Arbeit und Soziales fuer einen erleichterten Zugang von kurz befristet Beschaeftigten zum Arbeitslosengeld erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Krueger-Leissner:

Es ist geschafft - dank der Gesetzesinitiative von Arbeitsminister Olaf Scholz konnte heute im Ausschuss fuer Arbeit und Soziales ein Beschluss herbeigefuehrt werden, der das sogenannte Rahmenfrist-Problem entschaerft. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Verbesserung der sozialen Lage der kurz befristet Beschaeftigten. Insbesondere im Kulturbereich hatte die verkuerzte Rahmenfrist viele Beschaeftigte vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen. Kuenftig reichen unter bestimmten Bedingungen bereits sechs Monate Beitragszeit aus (statt zwoelf), um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begruenden.

Ohne den Vorstoss des Arbeitsministers haette das schon lange ungeloeste Problem bis nach den Bundestagswahlen verschoben werden muessen. Die SPD hat das nicht zugelassen, weil es den Betroffenen nicht zuzumuten gewesen waere. Mit vereinten Kraeften wurde ueber Monate auf den jetzt erfolgten Gesetzesbeschluss hingearbeitet. Auch das Engagement von Frank-Walter Steinmeier und Franz Muentefering hat entscheidend dazu beigetragen, dass der von uns lang ersehnte Koalitionskompromiss endlich gefunden werden konnte. Dabei wurden die Forderungen der Verbaende soweit als moeglich aufgegriffen. Allerdings waren nicht alle Wuensche zu erfuellen.

Haushaltszwaenge und die Ruecksichtnahme auf die Interessen der Solidargemeinschaft in der Arbeitslosenversicherung begrenzen den Kreis der Beguenstigten staerker, als auch die SPD-Bundestagsfraktion es sich gewuenscht haette.

Die Befristung des Gesetzes auf drei Jahre und der Auftrag zu seiner Evaluierung geben die Moeglichkeit an die Hand, gegebenenfalls nachzujustieren. Entscheidend ist es, dass mit dem Gesetz ein erster wichtiger Schritt zur umfassenden Verbesserung der sozialen Lage der kurz befristet Beschaeftigten getan ist. In der kommenden Legislaturperiode werden wir das fortsetzen.




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Datum: 17.06.2009 - 14:03 Uhr
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