Unterschiedliche Praxis bei SED-Opferpensionen

Unterschiedliche Praxis bei SED-Opferpensionen

ID: 96401

Unterschiedliche Praxis bei SED-Opferpensionen



(pressrelations) - >Anlässlich des 56. Jahrestages des Volksaufstandes in der ehemaligen "DDR" am 17. Juni 1953 erklären zur SED-Opferpension der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten Arnold Vaatz MdB und die beiden Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Vosshoff MdB und Eckhardt Rehberg MdB:

Der unter Einsatz von Waffengewalt niedergeschlagene Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 ist und bleibt ein wichtiger Gedenktag in der deutschen Geschichte. Der Volksaufstand gegen das SED-Regime hat gezeigt, dass es mutige Menschen gab, die gegen Freiheitsentzug und Unterdrückung protestierten. Der 17. Juni 1953 steht für den Freiheitswillen der Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR. Viele derer, die sich dem SED-Regime widersetzten, wurden als politische Gefangene in den Gefängnissen der ehemaligen DDR ihrer Freiheit beraubt und gefoltert. Wir können stolz darauf sein, dass es uns in der Großen Koalition in dieser Wahlperiode endlich gelungen ist, für politisch Verfolgte eine SED-Opferpension durchzusetzen. Der Staat gewährt antragsberechtigten Opfern der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR eine besondere Zuwendung in Höhe von 250 Euro als finanzielle Anerkennung für erlittenes Unrecht. In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass die Bundesländer die Bewilligung der SED-Opferpension unterschiedlich handhaben und es auch Fälle von Missbrauch gibt. Solche Zustände gilt es, in Zukunft gesetzlich zu verhindern. Nach geltender Gesetzeslage ( sect; 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz) wurden bisher drei Problemkreise identifiziert: Erstens erfolgt die Berechnung der Mindesthaftdauer als Anspruchsvoraussetzung für die SED-Opferpension durch die Verwaltungen und Gerichte der Länder nicht einheitlich. Zweitens werden Bezieher der SED-Opferpension mit Kindern benachteiligt, da ihnen das Kindergeld als eigenes Einkommen und nicht als Einkommen der Kinder angerechnet wird. Drittens können in den Genuss der SED-Opferpension auch in der DDR gewöhnlich kriminell gewordene Personen kommen, die in der "DDR" im Vergleich zur Bundesrepublik übermäßig verurteilt wurden. Hinzu kommen heutige Schwerverbrecher, die an sich als politisch Verfolgte an shy;spruchsberechtigt sind, jedoch nach Wiederherstellung der Deutschen Einheit in der Bundesrepublik wegen anderer krimineller Taten verurteilt wurden. Wir begrüßen daher ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates vom 15. Mai 2009 zu einer entsprechenden Novellierung der SED-Opferpension. Allerdings ist es dem Deutschen Bundestag aus Zeitgründen nicht mehr möglich, den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Die ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten werden das Thema aber unverzüglich zu Beginn der neuen Wahlperiode aufgreifen und ganz oben auf die politische Tagesordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen. Denn der jetzige Zustand ist unerträglich und muss schnellstmöglich geändert werden.




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Datum: 17.06.2009 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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