Union verhindert Verbesserungen fuer Journalisten und Filmschaffende beim Krankengeld
ID: 96456
Union verhindert Verbesserungen fuer Journalisten und Filmschaffende beim Krankengeld
Bis zuletzt hat sich die Union einer besseren Absicherung vieler Berufsgruppen im Bereich Kultur und Medien verweigert. Die SPD hatte, wie auch der Bundesrat, eine Rueckkehr zur alten Regelung vorgeschlagen, die eine Auszahlung von Krankengeld ab dem ersten Tag ermoeglichte und bis zum 31. Dezember 2008 galt. Diesem Vorschlag hatten sich auch die Gewerkschaften und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbaende (BDA) angeschlossen.
Leider war die Unionsfraktion hierzu nicht bereit und wollte lediglich Scheinloesungen akzeptieren, ohne den Rechtsschutz der Betroffenen wirklich zu verbessern.
Die SPD bedauert es sehr, keine Verbesserungen fuer diese Berufsgruppen realisieren zu koennen. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Union Unterstuetzung fuer die Kultur- und Medienschaffende nur lauthals verkuendet. Wenn es dann an die Umsetzung geht, fallen ihr nur fadenscheinige Argumente dagegen ein.
Die Arbeitsgruppen Kultur und Medien und Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion kuendigen an, sofort nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 erneut eine Initiative zur Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes fuer Journalisten und Filmschaffende zu starten.
© 2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.06.2009 - 15:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 96456
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 249 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Union verhindert Verbesserungen fuer Journalisten und Filmschaffende beim Krankengeld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).