Assistenz im Krankenhaus für Behinderte und Palliativmedizin als Pflicht- und Prüfungsfach

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Assistenz im Krankenhaus für Behinderte und Palliativmedizin als Pflicht- und Prüfungsfach



(pressrelations) - >Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Gesundheitsausschuss abgeschlossen

Anlässlich des heutigen Abschlusses der Beratungen im Gesundheitsausschuss zum Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin, Annette Widmann-Mauz MdB:

Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen Erleichterungen für behinderte Menschen und die Aufnahme der Palliativmedizin als Pflicht- und Prüfungsfach für das Medizinstudium. Somit erwerben alle Studentinnen und Studenten der Medizin die erforderlichen Kenntnisse in Palliativmedizin in ihrer Ausbildung, wobei es sowohl um die Erweiterung von Fachkenntnissen als auch um die Sensibilisierung für die Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen geht. Dies war der Union besonders wichtig, da wir wollen, dass Schwerkranke und Sterbende eine kompetente ärztliche und medizinische Versorgung erhalten.

Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen, haben nun einen Rechtsanspruch auf Mitnahme ihrer Pflegekraft in das Krankenhaus und auf weitere Zahlung der entsprechenden Leistungen auch während der Dauer der Krankenhausbehandlung. Damit wird die Situation dieser Personengruppe bei akuter Erkrankung deutlich verbessert. Weitere Erleichterungen für behinderte Menschen im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bringt das Gesetz durch eine einheitliche Leistungserbringung der Rehabilitationsträger. Schwerbehinderte Menschen, die unentgeltlich von einer Person im öffentlichen Nahverkehr begleitet werden können, dürfen zukünftig neben dieser Begleitperson auch einen Hund mitführen.

Mit dem Gesetz wird zudem der neue Leistungstatbestand "Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie" eingeführt. Damit werden Betreuungsalternativen zur vollstationären Betreuung gefördert. Leistungen der Eingliederungshilfe werden nun auch für die Betreuung körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in einer Pflegefamilie gewährt.




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Datum: 17.06.2009 - 15:41 Uhr
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