Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum VW-Gesetz
ID: 966978
endgültig klar: Der deutsche Staat darf weiterhin seine schützende
Hand über den Volkswagen-Konzern halten. So groß der Jubel über das
Fortbestehen des VW-Gesetzes bei Politik und Arbeitnehmervertretern
auch ist - die Entscheidung des obersten europäischen Gerichtes mutet
gleichwohl inkonsequent an. Predigt Europa nicht ständig die reine
marktwirtschaftliche Lehre? Freier Kapitalverkehr innerhalb der EU -
so lautet doch die Maxime. Beteiligungen, Investitionen Übernahmen -
all das soll möglich sein. Ein VW-Gesetz, das dem Land Niedersachsen
eine Sperrminorität einräumt, passt da nicht ins Konzept. Das meinte
die EU-Kommission und wurde jetzt aber von den obersten europäischen
Richtern eines Besseren belehrt. Ein Stück Protektionismus also? Ja,
aber das trifft doch auch auf französische Energieunternehmen zu.
Eine völlig staatsfreie europäische Wirtschaft dürfte wohl Vision
bleiben. In der Sache ist die Entscheidung der Richter zu begrüßen.
Sie sichert Tausende Arbeitsplätze. Und dass VW erfolgreich
wirtschaftet, kann niemand abstreiten.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.10.2013 - 20:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 966978
Anzahl Zeichen: 1361
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 145 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum VW-Gesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).