Neue OZ: Kommentar zu VW-Gesetz
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Elf Jahre hat die EU-Kommission in Brüssel das VW-Gesetz
attackiert, nun ist die Bedrohung vorbei. In Wolfsburg, aber auch in
Hannover und Berlin kann nach dem Urteil des Europäischen
Staatsgerichtshofs endlich aufgeatmet werden. Im Kern zielte die
Klage der Kommission auf die Abschaffung jener Sperrminorität von 20
Prozent, mit der das Land Niedersachsen unliebsame Entscheidungen
beim Wolfsburger Weltkonzern verhindern kann, allen voran eine
feindliche Übernahme. Und die stand vor wenigen Jahren akut an: Als
Porsche Volkswagen schlucken wollte, erwies sich das VW-Gesetz als
letztlich entscheidende Hürde für den Mega-Deal.
Schon allein wegen dieses gelungenen Abwehr-Manövers hat es sich
gelohnt, dass hierzulande Politiker aller Couleur verbissen um die
Erhaltung der Kernbestimmungen im VW-Gesetz gekämpft haben. Man mag
sich gar nicht ausdenken, wenn Volkswagen heute von woanders her
gesteuert würde! Dass es dann zum Beispiel nie und nimmer ein VW-Werk
in Osnabrück gegeben hätte, wäre da noch eine vergleichsweise
unbedeutende Randerscheinung gewesen. Das Urteil jetzt wirkt
beruhigend. Und die übereifrigen Wettbewerbshüter in Brüssel sollten
wissen: Stabile Konzerne wie VW sind in Europa rar genug. Sie dürfen
nicht unnötig zum Spielball weltweiter Finanzinteressen gemacht
werden.
Hans Brinkmann
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Datum: 22.10.2013 - 22:00 Uhr
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