Börsen-Zeitung: Schlappe für Brüssel, Kommentar zum VW-Gesetz von Carsten Steevens
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mit Deutschland um das VW-Gesetz zu Ende. Die Brüsseler Behörde will
das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem eine Klage wegen
angeblich unvollständiger Umsetzung einer ersten Entscheidung von
2007 zurückgewiesen wurde, akzeptieren. Diese Reaktion auf ein
Vertragsverletzungsverfahren, in dessen Verlauf monierte Verstöße von
Regelungen des VW-Gesetzes gegen das Gebot der
EU-Kapitalverkehrsfreiheit untersucht wurden, ist bemerkenswert: In
einem spektakulären Fall gibt die Kommission klein bei. Eine
formidable Schlappe.
Dabei zeigt nicht zuletzt der nahezu unveränderte Kurs der
VW-Aktie am Dienstag, dass es überraschender gewesen wäre, wenn der
Gerichtshof das VW-Gesetz gekippt hätte. Das höchste EU-Gericht ist,
was es im Regelfall tut, einer Empfehlung des Generalanwalts gefolgt.
Dieser hatte sich Ende Mai nach einer Gesetzesnovelle, mit der
Deutschland Ende 2008 zu Recht und klugerweise kritisierte
Bestimmungen zu den Entsenderechten der öffentlichen Hand und zur
Beschränkung des Stimmgewichts jedes Anteilseigners in
Hauptversammlungen (HV) auf maximal 20% aufhob, der von deutscher
Seite vertretenen Interpretation des ersten Urteils angeschlossen.
Die Vorgaben seien nur in ihrer Verbindung miteinander gerügt worden,
nicht an und für sich.
Somit haben die unveränderten Bestimmungen des VW-Gesetzes zur
erhöhten Sperrminorität, die für die EU-Kommission eine unzulässige
Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen, Bestand.
Wichtige HV-Beschlüsse werden auch künftig eine Zustimmung von 80%
plus eine Aktie erfordern. Gegen das Aktiengesetz wird damit nicht
verstoßen, denn dieses gibt zwar eine Quote von 75% vor, lässt aber
auch Abweichungen zu. VW ist dabei in Deutschland kein Einzelfall. Im
Fall Volkswagen ist aber wohl zu betonen, dass die Sperrminorität für
alle Aktionäre gilt, nicht nur für einen bestimmten. Zudem werden die
Bestimmungen durch die umfangreichere hauseigene Satzung gedeckt. Auf
diese verständigten sich neben Niedersachsen zuletzt 2009 mit Porsche
und dem Emirat Katar auch zwei Großinvestoren, die ihre Beteiligungen
eingingen, als die Kommission schon wegen bemängelter Einschränkungen
der Kapitalverkehrsfreiheit gegen Deutschland vorging.
Auf die Satzung hat die Entscheidung zum VW-Gesetz, das seit 1960
vor allem den Beschäftigten in Deutschland Sicherheit gibt, keinen
Einfluss. Deutschland bleiben zudem finanzielle Sanktionen erspart.
Ein guter Tag - nur nicht für Brüssel.
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Datum: 22.10.2013 - 20:50 Uhr
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