Welterbekonvention ohne Bürokratie besser umsetzbar

Welterbekonvention ohne Bürokratie besser umsetzbar

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Welterbekonvention ohne Bürokratie besser umsetzbar

Ausführungsgesetz ist entbehrlich



(pressrelations) - ationales Umsetzungsgesetz zur UNESCO-Welterbekonvention fordert die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in einem Bundestagsantrag. Der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die Obfrau Prof. Monika Grütters MdB erklären dazu:

Die Debatte ist nicht neu. Bereits vor zwei Jahren prüfte die Bundesregierung, ob Deutschland ein Umsetzungsgesetz der Welterbekonvention benötigt. Das Gutachten dazu ist auch der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bekannt. Es besagt, dass die Welterbekonvention für Bund und Länder verbindlich ist. Ein Ausführungsgesetz ist entbehrlich, da die Welterbekonvention lediglich Bemühensverpflichtungen, aber keine konkreten Rechtsvorschriften enthält. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Darin stimmen die verantwortlichen Bundesressorts der Beauftragten für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium der Justiz überein. Auch die Regierungschefs der Länder halten ein Vertragsgesetz nicht für erforderlich. Sie haben beschlossen, dass für die Umsetzung im Einzelfall ausschließlich die jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen maßgebend sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Übereinkommen am 23. August 1976 auf der Grundlage eines Kabinettbeschlusses beigetreten, nach vorheriger Zustimmung der damaligen Länder. Bund, Länder und Kommunen übernehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Verantwortung für den Erhalt und Schutz der UNESCO-Welterbestätten. Die verantwortlichen Träger der Welterbestätten sind bestrebt, Gefahren für das Welterbe abzuwehren. Dabei wird z.B. bei Genehmigungs- und Planungsverfahren dem Schutz und dem Erhalt der Welterbestätten eine hohe Priorität beimessen. Diese langjährigen erheblichen Anstrengungen auf allen Ebenen zeigen sichtbare Erfolge. Aktuell ist Deutschland mit 33 Stätten als Kultur- oder Naturerbe auf der Liste des UNESCO-Welterbes vertreten. Weitere stehen derzeit auf der Vorschlagsliste für den Welterbestatus zur Entscheidung an. Seit 2008 ist die deutsche Hauptstadt die fünfte Stadt weltweit, die drei oder mehr Eintragungen auf der Welterbeliste der UNESCO verzeichnen. Der seit 2005 bundesweit durchgeführte "Welterbetag" lockte in diesem Jahr mindestens 37.000 Besucher in die Welterbestätten. Jährlich besuchen fast 60 Millionen Gäste aus aller Welt diese herausragenden kulturellen und natürlichen Zeugnisse. Die UNESCO-Welterbekonvention richtet sich an die Vertragsstaaten. Eine Berücksichtigung auf EU-Ebene ist nicht notwendig. Die Union beteiligt sich gern an einer erneuten Prüfung der Möglichkeiten für ein UNESCO-Welterbe-Ausführungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode. Dabei sollte auch die Frage einer stärkeren Unterstützung privaten Engagements diskutiert werden. Beispiele dafür bietet das Steuerrecht in Sanierungsgebieten. Bund und Länder pflegen die Welterbestätten in vorbildlicher Weise. Politische Meinungsverschiedenheiten würden auch durch ein Ausführungsgesetz nicht beseitigt. Die Union dankt allen verantwortlichen Trägern der Welterbestätten für ihr Engagement zugunsten der Kulturnation Deutschland.




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Datum: 18.06.2009 - 20:21 Uhr
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