Energiemanagement als Voraussetzung für Erstattung der Strom- und Energiesteuer: Wichtige Nachweisf

Energiemanagement als Voraussetzung für Erstattung der Strom- und Energiesteuer: Wichtige Nachweisführung bis zum 31.12.2013 abschließen.

ID: 970692

Düsseldorf, 29.10.2013. Die Fuchs & Consorten Unternehmensberatung GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, möchte Sie über die geänderten Anforderungen zum Thema Energiemanagement als Voraussetzung für Erstattung der Strom- und Energiesteuer (Spitzenausgleich) informieren.



(firmenpresse) - Mit Veröffentlichung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung, kurz SpaEfV, wurden wichtige Anforderungen an Produzierende Unternehmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems hinsichtlich Erstattung der Strom- und Energiesteuer nach §10 StromStG und §55 EnergieStG konkretisiert und insbesondere die schrittweise Einführung der Systeme, sowie die nötigen Nachweise beschrieben. Für die Antragsjahre 2013 und 2014 müssen Unternehmen nachweisen, dass sie damit begonnen haben, Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS einzuführen oder zu betreiben. Der Nachweis umfasst:
•eine Absichtserklärung der Geschäftsführung zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems,
•die Ernennung eines Energiebeauftragten sowie
•die Umsetzung einer inhaltlicher Forderungen aus der ISO 50001, die Aufnahme und Analyse des bisherigen und aktuellen Energieeinsatzes und –verbrauchs.
Ab 2015 gilt, dass Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt und zertifiziert haben müssen. Kleine und mittlere Unternehmen können sowohl für die Einführungsphase als auch für die Regelphase auf alternative Systeme zur Verbesserung der der Energieeffizienz zurückgreifen.
Da die Zeit bis Jahresende knapp ist sollten Unternehmen jetzt zeitnah prüfen, ob und wenn ja, in welcher Höhe sie bisher vom Spitzenausgleich profitiert haben und daraufhin entscheiden, welches System sie im Unternehmen einführen. Die beschriebenen Anforderungen der SpaefV können auch in der Kürze der Zeit noch umgesetzt werden. Fuchs & Consorten unterstützt bei der sinnvollen Auswahl und pragmatischen Umsetzung eines Energiemanagementsystems.


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Datum: 29.10.2013 - 11:57 Uhr
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