Vermittlungsausschuss berät drei Gesetze

Vermittlungsausschuss berät drei Gesetze

ID: 97110

Vermittlungsausschuss berät drei Gesetze



(pressrelations) - >Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommt am Mittwoch, 1. Juli 2009, 17 Uhr, im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin, Saal 1.128, zur 2. Fortsetzung seiner 12. und seiner 13. Sitzung zusammen, um folgende Vorhaben zu beraten:

Änderungen bei Gemeinsamen Marktorganisationen und Direktzahlungen
Änderungen für den Digitalfunk von Sicherheitsbehörden
Neuregelungen für Helfer des THW
Die Vorbesprechungen finden für die
A-Seite um 16.00 Uhr in Saal 2.088 und die
B-Seite um 16.00 Uhr in Saal 2.128
statt.

Seine Beratungen über die Änderungen bei der gemeinsamen Marktorganisation hatte der Vermittlungsausschuss am 27. Mai 2009 vertagt. Die Neuregelungen sollen kofinanzierte EG-Sondermaßnahmen ermöglichen, um absatzgefährdete Produkte auf dem deutschen Markt zu unterstützen. Der Bundesrat hält die geplante Mischfinanzierung von Bund und Ländern für unzulässig.

Bei den Änderungen zum Digitalfunk von Sicherheitsbehörden fordert der Bundesrat eine Verlängerung der Übergangsfrist, bis zu der Digitalfunkgeräte durch ihre Hersteller zertifiziert sein müssen. Hierdurch möchte er mögliche Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermeiden. Die beabsichtigte Zertifizierung von Endgeräten durch eine eigens hierfür eingerichtete Bundesanstalt soll zur Reduzierung von Störungen im Digitalfunk beitragen und die Kommunikation deutscher Sicherheitsbehörden optimieren.
Im Zusammenhang mit den neuen Befugnissen für das Technische Hilfswerk wendet sich der Bundesrat gegen die geplante originäre Kompetenz zur Gefahrenabwehr. Da Gefahrenabwehr nach dem Grundgesetz Ländersache ist, sieht er hierin eine unzulässige Kompetenzüberschreitung und äußert er verfassungsrechtliche Bedenken.

Akkreditierungshinweis

Es besteht die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Anschluss an die Sitzung für Statements zur Verfügung.



Voraussetzung für den Zugang zum Bundesratsgebäude ist eine Jahresakkreditierung des Deutschen Bundestages oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung beziehungsweise die Akkreditierung für die Legislaturperiode. Tagesakkreditierungen sind über die Pressestelle des Bundesrates (Fax: 030 189100-198) unter Angabe des Namens, des Mediums, des Geburtsdatums und des Geburtsortes möglich.


Für Rückfragen steht die Pressestelle gerne zur Verfügung:
Telefon: 030 189100-171
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Datum: 19.06.2009 - 19:41 Uhr
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