Bürgerentlastungsgesetz trägt Handschrift der Union
ID: 97260
Bürgerentlastungsgesetz trägt Handschrift der Union
Knapp 30 Mrd. ?. Entlastung beschlossen
Die heute im Deutschen Bundestag beschlossene verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungskosten entlastet die Steuerzahler mit 9,5 Mrd. ? und ist damit die größte steuerliche Entlastungsmaßnahme in dieser Legislaturperiode. Mit der Neuregelung werden erstmals die Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau, also für eine Basiskranken- und Plegepflichtversicherung, steuerlich vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt. Um auch künftig die übrigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen z.B. für Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeit-, Haftpflicht- oder Lebensversicherungen besser als nach dem Regierungsentwurf zu berücksichtigen, wird für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein höheres gemeinsames Abzugsvolumen eingeführt.
Die derzeitigen Abzugsvolumina werden dabei jeweils um 400 ? von 1.500 ? auf 1.900 ? bzw. von 2.400 ? auf 2.800 ? (Selbständige) erhöht. Das Abzugsvolumen steht dabei primär für Beiträge zugunsten einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zur Verfügung. Die entsprechenden Beiträge sind - auch bei Überschreiten der genannten Abzugsvolumina - in jedem Fall voll abziehbar. Zudem konnte die Union in den Beratungen noch eine Reihe von Verbesserungen gerade auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung durchsetzen wie die Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke von 1 Mio. ? auf 3 Mio. ?, die Einführung einer Sanierungsklausel zum Erhalt von Verlustvorträgen bei Sanierungen oder die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer auf bundesweit 500.000 ?; hierdurch entlasten wir die Wirtschaft um rd. 2,9 Mrd. ?.
Auch wenn die Sozialdemokraten diese Maßnahmen zunächst nur zeitlich befristet zugestanden haben, so ist dies doch in der aktuellen Krise ein wichtiges Signal für mehr Wachstum und Beschäftigung. Die Maßnahmen im Bürgerentlastungsgesetz sind außerdem in Zusammenhang mit den bereits beschlossenen steuerlichen Entlastungen ab 2009 zu sehen wie z.B. Tarifentlastung bei der Einkommensteuer 2009/2010 (6 Mrd. ?), Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (2,5 Mrd. ?), Wiedereinführung der Pendlerpauschale (2,5 Mrd. ?), Erhöhung des Kindergeldes und Anhebung der Kinderfreibeträge (2,1 Mrd. ?), Zahlung eines Kinderbonus von 100 ? (1,5 Mrd. ?), Verdoppelung des Höchstbetrages auf 1.200 ? bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (1,5 Mrd. ?), verbesserte steuerliche Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen (130 Mio. ?), Anhebung der Grenzen beim Investitionsabzugsbetrag (100 Mio. ?) und zuletzt die Steuerreduzierung beim Agrardiesel (285 Mio. ?)Insgesamt führen diese Maßnahmen zu einer steuerlichen Entlastung von knapp 30 Mrd. ?. Gerade in der aktuellen Krise ist dies ein kraftvolles Signal für mehr Wachstum und Beschäftigung.
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Datum: 22.06.2009 - 12:51 Uhr
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