Berlin/Düsseldorf: Rechtsanwälte für Patienten e.V. mit Sitz in Düsseldorf setzen sich für Pati

Berlin/Düsseldorf: Rechtsanwälte für Patienten e.V. mit Sitz in Düsseldorf setzen sich für Patienten ein

ID: 974679

Der Verein Rechtsanwälte für Patienten e.V. ist eine Anlaufstelle für medizingeschädigte Patienten. Der Verein ist nicht rechtsberatend tätig, vermittelt aber qualifizierte Anwälte im Medizinrecht:



(firmenpresse) - Rechtsanwälte für Patienten informieren:

Der vor über zehn Jahren gegründete Verein ist ein Zusammenschluß von qualifizierten Rechtsanwälten, die sich für Patientenrechte einsetzen und in ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich Arzthaftungsrecht ausschließlich die Patientenseite beraten und vertreten. Der Verein ist selbst nicht rechtsberatend tätig, er benennt aber kostenfrei und ohne jede weitergehende Verpflichtung Rechtsanwälte, die ausschließlich für medizingeschädigte Patienten tätig sind.

Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft:

Primäres Anliegen des Vereins ist die Herstellung eines gleichgewichtigen Verhältnisses zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen einerseits und Patienten andererseits durch eine Verbesserung der rechtlichen Lage der Patienten, und zwar insbesondere durch gezielte Einwirkung auf Rechtssprechung und Gesetzgebung im Sinne der Patientenschaft.

Der Verein will ferner bestehende Spannungen und Konflikte zwischen den Disziplinen Recht und Medizin aus juristischer Hinsicht abbauen und beseitigen helfen.

Der Verein dient weiterhin der Berufsbildung der auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es sollen regelmäßige, auch der Allgemeinheit zugängliche Veranstaltungen in Form von Foren, Seminaren und Symposien abgehalten werden.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ordentliche Mitglieder des Vereins sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkt vornehmlich im Arzthaftungsrecht.

Unter dem Begriff "ärztlicher Kunstfehler" sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.



Die häufigsten Behandlungsfehlervorwürfe betreffen:

1. Fehlgeschlagene Hüft-Operationen
2. Fehlgeschlagene Kniegelenks-Operationen
3. Verpfuschte Schönheits-Operationen
4. Fehlerhafte postoperative Versorgung
5. Fehldiagnosen (insbesondere verspätete Krebsdiagnose)
6. Fehlerhafte Risikoaufklärung, Alternativaufklärung
7. Geburtsschäden (insbesondere Sauerstoffunterversorgung)

Weitere Details zum Medizin-/Arzthaftungsrecht sind über die Homepage der Rechtsanwälte für Patienten (www.ra-fuer-patienten.de) einsehbar.


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Datum: 05.11.2013 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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