ADAC: Vorfahrt für Autourlauber
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ADAC: Vorfahrt für Autourlauber
Auch in diesem Jahr verhängen neben Deutschland weitere europäische Länder auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Hauptreisezeit. Der ADAC hat eine Übersicht zu Fahrverboten auf den wichtigsten Transitstrecken zusammengestellt:
In Deutschland gilt ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger an allen Samstagen der Monate Juli und August von 7 bis 20 Uhr. Betroffen sind die wichtigsten Autobahnen sowie stark befahrene Bundesstraßen.
In Österreich gilt ein ganzjähriges Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr. Diese Einschränkung wird durch eine Sonderregelung während der Sommermonate auf folgende Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:
Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen Samstagen vom 4. Juli bis 29. August von 9 bis 15 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt.
Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 27. Juni bis 29. August, jeweils von 8 bis 15 Uhr, auch auf folgenden Bundesstraßen:
Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
Fernpass-Bundesstraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf
Gültig bleibt das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 und 5 Uhr.
In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 4. Juli bis 29. August von 7 bis 24 Uhr sowie an den Freitagen 31. Juli sowie 7. und 14. August, jeweils von 16 bis 24 Uhr.
Unter www.adac.de/ReiseService/tourset_reisefuehrer/Laenderinfos können Informationen zu weiteren Lkw-Ferienfahrverboten in Frankreich, Polen und Tschechien abgerufen werden.
Rückfragen:
Andrea Piechotta
089/7676-3475
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Datum: 23.06.2009 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 97568
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