Rechtswirksame Patientenverfügung per Klick aus dem Internet
Endlich hat der Bundestag nach sechsjährigem Debattenmarathon eine gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung beschlossen. Das ab 1. September geltende neue Gesetz schreibt klar vor, dass der behandelnde Arzt den schriftlichen Willen des Patienten zu befolgen hat. Für die Vorsorge per Patientenverfügung wird kein Hausarzt oder Notar benötigt. Allerdings sollte das Schriftstück alle wesentlichen Aussagen und Bestimmungen enthalten. Wer schnell und unkompliziert zu einer rechtssicheren Patientenverfügung kommen will, dem empfiehlt es sich, eine professionell formulierte Vorlage aus dem Internet herunterzuladen. Beim Online-Vorlagenportal www.formblitz.de finden Verbraucher ein spezielles Musterformular zum Download. Hier müssen nur noch die persönlichen Daten und Punkt für Punkt alle individuellen Wünsche eingetragen werden.

(firmenpresse) - Das neue Gesetz schafft endlich wirkliche Rechtssicherheit für die Patientenverfügung. Ärzte müssen sie explizit befolgen und haben offiziell keinen unabhängigen Ermessensspielraum. Die Verfügung gilt sogar dann, wenn ihre Vorgaben letztlich den Tod des Erkrankten oder Verunglückten bedeuten. Eine Beratung durch den Hausarzt oder eine notarielle Beglaubigung sind nach der neuen Gesetzgebung nicht nötig, um eine wirksame Patientenverfügung aufzusetzen. Die Verfügung muss jedoch zwingend in schriftlicher Form vorliegen und von einem zurechnungsfähigen Erwachsenen verfasst worden sein. Alle Situationen, in der die Verfügung wirksam werden soll, sind möglichst konkret und detailliert zu beschreiben. Außerdem sollte ein Bevollmächtigter benannt werden, der die Durchsetzung der Verfügung überwacht.
Wer beim Verfassen seiner Patientenverfügung auf Nummer sicher gehen will, nutzt am Besten die bewährte Download-Vorlage von FORMBLITZ. Die Rechtsexperten des Online-Portals haben hier schon alle wesentlichen Punkte zusammengetragen. FORMBLITZ-Nutzer füllen das Formular lediglich mit ihren persönlichen Daten und individuellen Vorgaben aus. Zusätzlich raten Ärzte, eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht aufzusetzen, denn damit werden klare Ansprechpartner für unvorhersehbare Situationen benannt. Alle passenden Vorlagen sowie viele Tipps, Ratgeber und Checklisten zum Thema Vorsorge finden Verbraucher auf http://www.formblitz.de/patientenverfuegung/.
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Datum: 23.06.2009 - 14:21 Uhr
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Freigabedatum: 23.06.2009
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