Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch
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Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch
Anlässlich des gestrigen Beschlusses der EU-Agrarminister, den Weg für Klonfleisch auf dem Europäischen Markt zuzulassen, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Theorie und Praxis liegen oftmals weit auseinander. Fakt ist, dass die EU-Agrarminister gestern mit Hilfe eines Zulassungsverfahrens Rechtssicherheit für den Verkauf von Fleisch und Milch geklonter Tiere auf dem europäischen Markt geschaffen haben. In der Praxis dürfte es aber noch einige Zeit dauern, bis wirklich geklonte Tiere und Milchprodukte auf dem Markt kommen. Umso wichtiger ist es, in den nächsten Monaten weitere Einschränkungen und Kriterien für den Umgang mit Produkten geklonter Tiere durchzusetzen: Kennzeichnung, ethische Aspekte und die Kontrollen bei Fleisch und Milchprodukten geklonter Tiere sind genau festzulegen und strengstens durch die EFSA zu überprüfen. Ebenso gilt es, die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet voranzutreiben.
Auch wenn wir uns eine andere politische Entscheidung in Brüssel gewünscht hätten und das Klonen von Tieren aus ethischen Gründen weiterhin ablehnen, gilt es jetzt, zügig für den Verbraucher Klarheit zu schaffen. Es gibt keinen Grund zur Panik: Das Klonverfahren ist sehr aufwändig und teuer, eine Massenherstellung solcher Produkte ist deshalb kaum zu erwarten. Auch bestehen nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand keine gesundheitlichen Risiken beim Verzehr von Milch oder Fleisch geklonter Tiere.
Was für den Verbraucher letztlich zählt, ist, erkennen zu können, ob er Fleisch oder Milch von geklonten Tieren im Warenkorb hat oder nicht. Deshalb brauchen wir eine klare Kennzeichnung solcher Produkte. Nur so kann der Kunde eine Gewissensentscheidung an der Kasse treffen. Denn es wird nichts auf Dauer produziert und angeboten, was der Kunde nicht abnimmt.
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Datum: 23.06.2009 - 18:32 Uhr
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