Gräb-Schmidt und Bedford-Strohm in den Rat der EKD gewählt
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(Tübingen) und der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Bayern, Heinrich Bedford-Strohm, wurden heute Vormittag (12.
November) auf der in Düsseldorf tagenden Synode der EKD in den Rat
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewählt. Gräb-Schmidt
erhielt 112 Stimmen, für Bedford-Strom votierten 106 Mitglieder von
Synode und Kirchenkonferenz der EKD.
Elisabeth Gräb-Schmidt wurde 1956 in Münster geboren und ist
Professorin für Systematische Theologie mit Schwerpunkt Ethik. Sie
studierte Theologie in Göttingen und Heidelberg. 1992 promovierte sie
in Mainz und habilitierte sich 2001 in Tübingen. Von 2002 bis 2010
war sie Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen, seitdem
lehrt sie an der Eberhard Karls Universität in Tübingen. Seit 2010
gehört sie der Kammer der EKD für öffentliche Verantwortung an, zuvor
war sie Mitglied der Kammer für nachhaltige Entwicklung.
Der 1960 in Memmingen geborene Heinrich Bedford-Strohm hat
Theologie in Erlangen, Heidelberg und Berkeley/USA studiert. Er war
Pfarrer in Coburg und habilitierte sich 1998 in Heidelberg in
Systematischer Theologie. 2004 übernahm er eine Professur für
Systematische Theologie und Theologische Gegenwartsfragen an der
Universität Bamberg. 2011 wurde er zum Landesbischof der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gewählt. Bedford-Strohm
gehört dem Aufsichtsrat des Evangelischen Werkes für Diakonie und
Entwicklung an und ist stellvertretender Vorsitzender der
Sozialkammer der EKD.
Die Nachwahl in den 15köpfigen Rat der EKD war notwendig geworden,
da der ehemalige bayerische Landesbischof Johannes Friedrich und die
Theologieprofessorin Christiane Tietz ihre Mandate niedergelegt
hatten. Wahlberechtigt waren die 126 Mitglieder der EKD-Synode und
die Kirchenkonferenz der EKD. Am Sonntagabend hatten die Kandidatin
und der Kandidat sich der Synode vorgestellt.
Dem Rat der EKD, dessen aktuelle Amtsperiode im November 2015
endet, gehören entsprechend der Grundordnung der EKD 15 Mitglieder
an. Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht
ausdrücklich der Synode oder der Kirchenkonferenz vorbehalten sind.
Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und
Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in
der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und
gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.
Düsseldorf, den 12. November 2013
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
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Telefon: 0511 - 2796 - 269
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Datum: 12.11.2013 - 10:05 Uhr
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