Landtagsanhörung zur Änderung des Schulgesetzes: Experten lehnen Verschlechterungen für Integrierte Gesamtschulen ab
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Landtagsanhörung zur Änderung des Schulgesetzes: Experten lehnen Verschlechterungen für Integrierte Gesamtschulen ab
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass neue integrierte Gesamtschulen künftig mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgangstufe haben müssten. "Diese Hürde war erst im vergangenen Jahr durch den Landtag abgeschafft worden", macht der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner, deutlich. "Jetzt wird mit der Mehrheit von CDU und FDP wieder zentral durchregiert. Es ist völlig unverständlich, warum hier wieder künstlich von Wiesbaden verordnete Hürden eingebaut werden sollen. Statt in alte ideologische Kämpfe zurück zu fallen, sollten CDU und FDP die Schulgemeinden selbst entscheiden lassen, wie sie sich organisieren wollen. Gerade im ländlichen Raum seien kleine Integrierte Gesamtschulen mit zwei Parallelklassen pro Jahrgang eine große Chance, angesichts des demografischen Wandels ein wohnortnahes Schulangebot zu erhalten. Die Reden von Kultusministerin Henzler zu mehr Selbstständigkeit und der vorliegende Gesetzentwurf passen überhaupt nicht zusammen."
Die Auswertung der bisher eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen von Bildungsverbänden und Interessenvertretungen zur geplanten Schulgesetzänderung habe gezeigt, dass die GRÜNE Kritik an diesem bildungspolitischen Rückschritt von vielen geteilt werde. So lehnten sowohl der Ganztagsschulverband (GGT) als auch die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG), der Arbeitskreis der Direktorinnen und Direktoren hessischer Gesamtschulen und der elternbund hessen die vorgesehene Verschärfung ab.
Auszüge aus den Stellungnahmen:
Ganztagsschulverband (GGT):
"In vielen Regionen Hessens wird künftig ein wohnortnahes Schulangebot für alle Kinder in erreichbarer Nähe nur umsetzbar sein, wenn man die Option für eine zweizügige Gesamtschulen offen hält."
Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG):
Die Aussage, in zweizügigen IGSen könne "dem 'Anspruch nach Schwerpunktbildung und Fachleistungsdifferenzierung ? nur im unzureichendem Maß entsprochen werden' ist inhaltlich nicht richtig."
Arbeitskreis der Direktorinnen und Direktoren hessischer Gesamtschulen
"Im Sinne der Entwicklung von selbständigen und eigenständigen Schulen ist es kontraproduktiv, den Schulen, die sich im Sinne des gemeinsamen Lernens für alle Schülerinnen und Schüler entwickeln wollen, organisatorische und rechtliche Hürden entgegen zu stellen."
elternbund hessen:
"Das neue Paradigma der eigenständigen Schule wird ab adsurdum geführt, wenn per Gesetz festgelegt werden soll, dass mindestens eine Dreizügigkeit erforderlich sei, um eine sinnvolle ? Konzeption zu ermöglichen."
GEW:
"Es gibt keinerlei wissenschaftlichen belegten Begründungszusammenhang zwischen der Zweizügigkeit einer IGS und daraus resultierenden eingeschränkten Möglichkeiten der Schwerpunktbildung bzw. Leistungsdifferenzierung."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 24.06.2009 - 14:51 Uhr
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