AFA AG: Bundesgerichtshof bestätigt separate Vergütungsvereinbarungen

AFA AG: Bundesgerichtshof bestätigt separate Vergütungsvereinbarungen

ID: 980799

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 6. November dieses Jahres separate Vergütungsvereinbarungen bestätigt, die für Versicherungsprodukte mit dem Kunden abgeschlossen werden. Die AFA AG begrüßt dieses Urteil. Demnach ist es erlaubt, dass Versicherungsvertreter mit Kunden eine gesonderte Vereinbarung zum Ausgleich von Kosten abschließen.



(firmenpresse) - AFA AG: Bundesgerichtshof bestätigt separate Vergütungsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 6. November dieses Jahres separate Vergütungsvereinbarungen bestätigt, die für Versicherungsprodukte mit dem Kunden abgeschlossen werden. Die AFA AG begrüßt dieses Urteil. Demnach ist es erlaubt, dass Versicherungsvertreter mit Kunden eine gesonderte Vereinbarung zum Ausgleich von Kosten abschließen.

Die AFA AG aus Cottbus hatte diese Entscheidung angestrengt, um Rechtssicherheit in der Frage separater Vergütungsvereinbarungen, wie beispielsweise auch für die Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) zu erhalten. Der BGH hat mit seiner Entscheidung zu Gunsten solcher separaten Vergütungsvereinbarungen in seiner Revisionszurückweisung dem OLG Naumburg Recht gegeben, das 2012 zu diesem Thema grundlegend Stellung genommen hatte. Die Naumburger Richter hatten seinerzeit bereits geurteilt, dass anstatt herkömmlicher Policen mit einem internen Vergütungsanspruch („Brutto-Policen“) auch der Abschluss von so genannten „Netto-Policen" mit einem eigenständig geregelten Vergütungsanspruch zwischen Vertreter und Kunde zulässig sind.

Die von der AFA AG vermittelten Kostenausgleichsvereinbarungen (KAV) stellen solche separaten Vereinbarungen dar. Insbesondere wiesen die Richter des vom Bundesgerichtshof nun bestätigten Oberlandesgerichts darauf hin, dass dieses Nettopolicen-Modell aus Sicht des Kunden sogar vor allem hinsichtlich der Kostenstruktur transparenter sei. Außerdem könnten die Abschlusskosten für den Kunden insgesamt geringer ausfallen, da bei diesem Modell der separaten Vereinbarung, die Vergütung niedriger kalkuliert werden kann.

Das Urteil wird insbesondere die Kunden der AFA AG freuen und in ihrer Entscheidung bestätigen, die mit der separaten Kostenausgleichsvereinbarung ein auf dem Markt einmalig anerkannt kostentransparentes und vorteilhaftes Policenmodell zur Absicherung und Vorsorge gewählt haben.



Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. Die Versicherungsfachleute und Systemunternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Vermittler der AFA führten innerhalb der letzten zehn Jahre rund 500.000 Einzelberatungen durch. Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 kostenfreie Ausbildungsplätze zur Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.

Pressekontakt:
Martin Ruske
Vorstand der AFA AG
Lieberoser Straße 7, 03046 Cottbus
Tel.: +49/355 381090
E-Mail: info@afa-ag.de
www.afa-ag.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. Die Versicherungsfachleute und Systemunternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Vermittler der AFA führten innerhalb der letzten zehn Jahre rund 500.000 Einzelberatungen durch. Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 kostenfreie Ausbildungsplätze zur Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.



drucken  als PDF  VVAL erweitert Vorstand Eine Zahnzusatzversicherung, die sofort greift
Bereitgestellt von Benutzer: AFA AG
Datum: 14.11.2013 - 11:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 980799
Anzahl Zeichen: 3254

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Versicherungen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.11.2013

Diese Pressemitteilung wurde bisher 577 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"AFA AG: Bundesgerichtshof bestätigt separate Vergütungsvereinbarungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

AFA AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Verbraucherzentrale löscht unwahre Behauptungen über AFA AG ...
Die AFA AG wehrt sich erfolgreich gegen die unwahren Behauptungen der Verbraucherzentrale Hamburg. Auf ihrer Internetseite „marktwaechter.de“ hatte die Verbraucherzentrale am 27. März dieses Jahres die Meldung „Marktwächter warnen vor PrismaLife“ veröffentlicht. Diese Meldung wurde mittle

AFA AG: Behauptungen der Verbraucherzentrale sind unwahr ...
Die AFA AG wehrt sich gegen die unwahren Behauptungen der Verbraucherzentrale Hamburg. Auf ihrer Internetseite „marktwaechter.de“ hatte die Verbraucherzentrale am 27. März dieses Jahres die Meldung „Marktwächter warnen vor PrismaLife“ veröffentlicht. Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale

Studie: 40 Prozent der Deutschen wollen nachhaltig sparen - AFA AG bietet Lösungen ...
Deutsche wollen ihr Geld nachhaltig anlegen, tun es aber nicht. Das hat eine neue repräsentative GfK-Studie jetzt ergeben. Laut der Umfrage finden immerhin 40 Prozent aller Privatanleger in Deutschland nachhaltige Kapitalanlagen so attraktiv, dass sie ihr Geld darin investieren würden. Doch bislan


Weitere Mitteilungen von AFA AG


VVAL erweitert Vorstand ...
Köln, 14. November 2013 – Die Vereinigung von Versicherungsmedizinern, Antrags− und Leistungsprüfern (VVAL e.V.) hat die Rechtsanwältin Hedda Kristen zum neuen Vorstandsmitglied gewählt. Damit wurde der bisherige Vorstand mit Präsident Helmut Ziegerer (RGA International Reinsurance

Für Transparenz im Finanzwesen ATF e.V. geht online. Hilfe für Anleger und mehr... ...
Neue Vereinsgründung. Der ATF e.V. geht online .Hilfe und Aufklärung für viele Anleger. Der Vorstandsvorsitzende Fuchslocher, des ATF e.V. im Gespräch. Der Vorstandsvorsitzende des ATF e.V. im Gespräch mit…… ……: Herr Fuchslocher, Sie sind Vorstand des Verbraucherschutzvereins Aktions

Spanien private Krankenversicherung - Caser Seguros bietet zum Einstieg 3 Monate gratis für Residente ...
(by SunRadioIbiza News). Spanien ist immer noch Ziel vieler Auswanderer oder Deutscher mit Wunsch nach Ortsveränderung innerhalb Europas oder der EU. Im Internetzeitalter ist Wohnen und leben in Spanien, dabei Arbeiten in Deutschland oder einem anderen EU-Land keine Utopie. Jedoch gibt es immer

Sterbegeld für gesetzlich Versicherte ...
Dies sollte aber nicht darüber hinaus täuschen, das eine Beerdigung erhebliche Kosten zwischen 2.000 und 20.000 mit sich bringen kann – je nach Umfang und was sich der oder die Verstorbene so vorgestellt hat. In so einem Fall macht es Sinn, sich vorher auch über die Finanzierung seiner eigen


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z