Gedenken an die Opfer von Folter und Misshandlungen
ID: 98313
Gedenken an die Opfer von Folter und Misshandlungen
Deutschland fühlt sich dem weltweiten Kampf gegen Folter im besonderen Maße verpflichtet
Die Staatengemeinschaft gedenkt der unzähligen Opfer von Folter und Misshandlung in den Gefängnissen und Zwangsarbeitslagern dieser Welt. Trotz der Tatsache, dass Folter völkerrechtlich in einer Vielzahl internationaler Abkommen geächtet wird, sind Verbreitung und Methoden von Folter nach wie vor erschreckend. Einsatz von Elektroschockgeräten, Vergewaltigungen, Zwangsarbeit, lange Isolationshaft, Entzug von Nahrung, Wasser und Schlaf - die Palette an Foltermethoden scheint unendlich. Erschreckend ist insbesondere die Entwicklung, dass in den letzten Jahren verstärkt auch Kinder, Jugendliche und Frauen Opfer von Folter geworden sind. Am diesjährigen Internationalen Tag der Folteropfer richtet sich unser Blick insbesondere auf diejenigen Menschen, die bei den Protesten im Iran Opfer von Folter und Misshandlung durch die iranischen Autoritäten geworden sind. All dies geschieht ungeachtet der Tatsache, dass der Iran schon 1975 den UN-Zivilpakt ratifiziert hat, dessen Artikel 7 ein explizites Folterverbot enthält. In Afrika werden Kinder unter Androhung oder Anwendung von Folter als Soldaten rekrutiert und später gezwungen, selber zu foltern und zu töten. In den Armeen einiger GUS-Staaten sind Rekruten regelmäßig Folter ausgesetzt. Auch in den USA ist es im Rahmen von Verhören in den vergangenen Jahren zu Fällen von "Waterboarding" gekommen, bei dem der Gefangene das Gefühl des Ertrinkens hat. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Umdenken der neuen US-Administration. Deutschland fühlt sich dem weltweiten Kampf gegen Folter im besonderen Maße verpflichtet. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am 4. Dezember 2008 das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention unterzeichnet, das einen präventiven Besuchsmechanismus vorsieht.
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Datum: 25.06.2009 - 14:51 Uhr
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