Deutsches Kinderhilfswerk: Bundesbeauftragten für Kinderrechte einsetzen
ID: 984034
SPD dazu auf, im Koalitionsvertrag die Einsetzung eines
Bundesbeauftragten für Kinderrechte zu vereinbaren. "24 Jahre nach
Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention muss Deutschland in
dieser Frage endlich einen Schritt weiter kommen. Der UN-Ausschuss
für die Rechte des Kindes hat Deutschland bereits im Jahr 1995 eine
entsprechende Empfehlung gegeben. Der heutige Tag der Kinderrechte
sollte im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dazu genutzt werden, ein
starkes Zeichen für Kinder in Deutschland zu setzen", betont Holger
Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Kinder in Deutschland brauchen eine staatliche Institution, die
sich bundesweit wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Der
Bundesbeauftragte für Kinderrechte soll sich gezielt und
differenziert der Wahrung und Erweiterung von Kinderrechten in allen
gesellschaftlichen Bereichen widmen. Dementsprechend sollte zu den
Aufgaben des Bundeskinderrechtsbeauftragten auch gehören, die
Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention zu beobachten und auf die vorrangige
Berücksichtigung des Kindeswohls im Sinnes des Artikels 3 der
UN-Kinderrechtskonvention hinzuwirken" so Hofmann weiter.
Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden die Interessen
und Belange von Kindern in Deutschland nach wie vor unzureichend
berücksichtigt. Kinder spielen in Politik und Gesellschaft noch immer
eine untergeordnete Rolle. "Ein Bundesbeauftragter für Kinderrechte
ist aber kein Ersatz für die direkte Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen. Wir müssen in Deutschland dringend die
Rahmenbedingungen dafür verbessern, dass Kinder ihre Rechte und
Interessen selbst wahrnehmen und durchsetzen können", so Hofmann
abschließend.
Zudem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk zur Stärkung der
Kinderrechte in Deutschland dafür aus, einen Aktionsplan für ein
kinderfreundliches Deutschland zu verabschieden. Das gehört auf der
politischen Agenda ganz nach oben. Kernpunkte eines solchen
Aktionsplans müssen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz,
ein Nationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut, die
strukturelle Verankerung der Beteiligung von Kindern und die
Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland sein. Weitere
Kernpunkte sollten vor allem die Absenkung der Wahlaltersgrenze, die
quantitative und qualitative Stärkung der frühkindlichen Bildung und
die Steigerung der Bildungsgerechtigkeit sein.
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Datum: 20.11.2013 - 08:30 Uhr
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