KFZ-Versicherung: Stichtag zur Kündigung ist der 30.11.
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Jede KFZ-Versicherung kann einmal im Jahr ordentlich gekündigt werden – und zwar zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht besitzen Sie in diversen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Und zwar bei einer Prämienerhöhung, bei einem Fahrzeugwechsel oder einem Verkauf Ihres PKWs. Eine weitere Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung ergibt sich nach Eintreten eines Schadensfalles. Dabei spielt es keine Rolle wer den Schaden verursacht hat oder ob der Versicherer den entstandenen Schaden vollständig reguliert oder nicht. Sowohl dem Versicherten als auch der Versicherungsgesellschaft steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wenn Sie kündigen möchten, beachten Sie dabei, dass die Kündigung des Vertrages immer schriftlich erfolgen muss. Im Kündigungsschreiben sollten Sie unbedingt die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen angeben. Außerdem sollten Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschicken, um einen Beleg für den Eingang der Kündigung zu haben.
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Datum: 22.11.2013 - 10:46 Uhr
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