Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jens-Peter Kurzwelly im Ruhestand
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Richter am Bundesgerichtshof Dr. Jens-Peter Kurzwelly im Ruhestand
Herr Dr. Kurzwelly wurde am 11. Juni 1944 in Elmshorn/Holstein geboren. Er ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1974 war Herr Dr. Kurzwelly zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bonn tätig. 1978 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfallen ein. Er wurde als Richter auf Probe bei dem Landgericht Bonn und dem Amtsgericht Euskirchen eingesetzt. 1979 wurde er zum Richter am Landgericht Bonn ernannt. In den Jahren 1986 bis 1990 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 1989 wurde er - unter Fortdauer der Abordnung an den Bundesgerichtshof - zum Richter am Oberlandesgericht Köln ernannt. Von dort wurde er im Jahr 1993 an das Brandenburgische Oberlandesgericht abgeordnet, dann ? im Jahr 1995 ? an dieses Gericht versetzt.
Herr Dr. Kurzwelly wurde 1996 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem II. Zivilsenat zugeteilt. Diesem Senat gehört er bis heute ? seit 2005 als dessen stellvertretender Vorsitzender ? an und ist für ihn in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
Seit dem Eintritt in den Bundesgerichtshof widmet sich Herr Dr. Kurzwelly vornehmlich dem Gesellschaftsrecht, dem Zuständigkeitsschwerpunkt des II. Zivilsenats. Durch zahlreiche von ihm verfasste Leitentscheidungen wirkte er an der Fortentwicklung dieses Rechtsgebiets mit. Dabei galt sein Interesse besonders dem Aktienrecht, das er - vor allem in den letzten fünf Jahren ? ganz entscheidend mitgestaltet hat. Aus seiner Feder stammt eine ganze Kette grundsätzlicher, in der so genannten amtlichen Sammlung (beginnend mit BGHZ 138, 224, zuletzt BGHZ 174, 378) veröffentlichter Entscheidungen zu Ausgleich und Abfindung im Aktienrecht, zum Informationsrecht der Aktionäre (BGHZ 146, 288) sowie zum genehmigten Kapital (BGHZ 164, 235 und 249). In diesem Zusammenhang sind ferner die Senatsentscheidungen BGHZ 175, 365 UMTS und 166, 329 zu nennen, die grundlegende Fragen der Haftung im faktischen Konzern sowie des aktienrechtlichen Spruchverfahrens behandeln.
Das Hauptaugenmerk von Herrn Dr. Kurzwelly lag weiter auf dem Kapitalmarktrecht. Hier setzte er insbesondere in den Entscheidungen zur Haftung für unrichtige Ad hoc-Mitteilungen (BGHZ 160, 149 und 134) und zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (BGHZ 169, 98 acting in concert ? WMF) gewichtige neue Akzente. Besonderer Erwähnung bedürfen ferner die von ihm konzipierten Entscheidungen, in denen die so genannte Existenzvernichtungshaftung neu geordnet worden ist (BGHZ 173, 246 TRIHOTEL; 175, 12 KOLPINGWERK und 176, 204 GAMMA).
Auch zum GmbH-Recht leistete Herr Dr. Kurzwelly maßgebliche Beiträge, die - wegweisend - neuere gesellschaftsrechtliche Entwicklungen einleiteten. Aus der Fülle der von ihm als Berichterstatter wesentlich geformten Senatsrechtsprechung zum GmbH-Recht verdienen vor allem die Entscheidungen BGHZ 153, 138 und 155, 18 (Behandlung der Vorrats- und der Mantelgesellschaft mbH), BGHZ 155, 329 (Heilung der verdeckten Sacheinlage), BGHZ 166, 8 (cash pool und Kapitalaufbringung) sowie BGHZ 173, 1 (Kapitalerhaltung in der GmbH und leveraged buy out) hervorgehoben zu werden. Die Breite der juristischen Bildung und die Vielseitigkeit von Herrn Dr. Kurzwelly wird ferner deutlich in den nichtgesellschaftsrechtliche Fragestellungen betreffenden Entscheidungen BGHZ 142, 304; 152, 339 ? Vereinsrecht ? und BGHZ 136, 332 ? Übergangsrecht der neuen Länder.
Neben seiner Tätigkeit im II. Zivilsenat war Herr Dr. Kurzwelly in den Jahren 1997 bis 2003 Mitglied des Senats für Notarsachen. Dort war er insbesondere mit der Bearbeitung schwieriger beurkundungs- und disziplinarrechtlicher Fälle befasst.
Hervorzuheben ist schließlich das Engagement von Herrn Dr. Kurzwelly in den Selbstverwaltungsgremien des Bundesgerichtshofs. Getragen von dem Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen war er eine Reihe von Jahren Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs.
Herr Dr. Kurzwelly gehört zu dem Kreis verdienter, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung profilierter Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Er hat sich durch seine äußerst pflichtbewusste und klare Art besondere Wertschätzung erworben.
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Datum: 30.06.2009 - 16:51 Uhr
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