Telefon-, und Namensverzeichnisse im Intranet sind ohne Einwilligung verboten

Telefon-, und Namensverzeichnisse im Intranet sind ohne Einwilligung verboten

ID: 994064

(PresseBox) - Große Unternehmen, zunehmend aber kleine und mittelständische Firmen betreiben ein Intranet. Das ist letztlich nichts anderes wie ein kleiner nur für Mitarbeiter zugänglicher Bereich, der über den Webbrowser aufgerufen werden kann und über den betriebsinterne News und Informationen zu finden sind. Quasi das schwarze Brett des 21. Jahrhunderts.
Was viele nicht wissen: Ohne ausdrückliche Einwilligung jedes einzelnen Mitarbeiters dürfen Telefon-, Namens- oder Adressverzeichnisse nicht einmal im Intranet vorgehalten werden. Schon im Jahre 2002 erging eine Entscheidung des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein dazu.
Fazit
Ohne ausdrückliche Einwilligung liegt also ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vor, das eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Geldbußen in nicht unerheblicher Höhe geahndet werden kann.
Daneben kann der oder können die betroffenen Mitarbeiter auch noch zivilrechtlich vorgehen und ggf. auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.
Eine ausführliche Datenschutzberatung zur Vermeidung von Haftungsfallen tut in vielen Unternehmen Not. Wir bieten das gerne an. Schauen Sie auch unseren Datenschutz-Erstcheck an, den Sie bei unseren Paketangeboten finden.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor



drucken  als PDF  an Freund senden  Einfach nicht bei der Sache! - Autofahrer lassen sich viel zu schnell
ablenken (AUDIO) Milka sammelt zarte Weihnachtswünsche in Essen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.12.2013 - 11:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 994064
Anzahl Zeichen: 1904

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 340 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Telefon-, und Namensverzeichnisse im Intranet sind ohne Einwilligung verboten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z