Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente
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Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente
Wer mit der Schule fertig ist und noch keinen Ausbildungsplatz hat, sollte sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann zählt die Zeit der Lehrstellensuche für die spätere Rente mit. Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.
Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt dann, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat lang als Ausbildungssuchende melden.
Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Pressesprecher
Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829 26 34
Mobil: 0170 3323510
Fax: 0511 829 26 35
Wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
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Datum: 01.07.2009 - 11:41 Uhr
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